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INTERNATIONAL

USA: 10+2 Regelung bei Seefracht

Seit 26. Januar 2009 müssen US-Importeure im Seefrachtverkehr zusätzliche Daten an den US-Zoll vor der Einfuhr melden. Diese Datenanforderungen haben Wellen geschlagen. In einem Punkt kann Entwarnung gegeben werden, neben der Angabe de Herstellers der exportierten Ware ist auch der Name des Lieferanten möglich. Die Datenanforderungen beinhalten im Einzelnen:

  • Name und Adresse des Herstellers/Lieferanten der Waren
  • Name und Adresse des Verkäufers der Waren
  • Ort der Containerbeladung
  • Name und Adresse der Person, die den Container belädt
  • Name und Adresse des Käufers
  • Name und Adresse des Empfängers
  • Importer of Record (verantwortlicher Einführer)
  • Registriernummer des Empfängers
  • Ursprungsland der Ware
  • HS-Code

Zusätzlich muss der Frachtführer folgende Daten beibringen:

  • Schiffsverstauungsplan
  • Containerstatus-Meldung

Diese Daten werden bei Seefrachtsendungen immer verlangt. Sie müssen vom US-Importeur oder seinem Zollagenten 24 Stunden vor der Beladung des Schiffes an die US-Zollbehörde gemeldet werden. Vereinfachungen für Unternehmen, die an C-TPAT teilnehmen, sind nicht vorgesehen. Die Strafe pro Verstoß liegt bei 5.000 USD. Seit 26. Januar 2009 beginnt die einjährige Einführungsperiode der Regelung.

Folgende Daten können vorläufig gemeldet und nachträglich korrigiert werden:

  • Name und Adresse des Herstellers/Lieferanten der Waren,
  • Name und Adresse des Empfängers,
  • Ursprungsland der Ware,
  • HS-Code

Für folgende Daten reicht die Angabe 24 Stunden vor Ankunft in den USA aus:

  • Ort der Containerbeladung
  • Name und Adresse der Person, die den Container belädt

Die Einzelheiten der Regelungen finden Sie links neben diesem Text.

 
 

DOKUMENT-NR. 22491

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