Allgemeines
2003 wurde die China Compulsory Certification (CCC) als Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht in China eingeführt. Mit dem Zertifizierungssystem soll für ausgewählte Produkte ein einheitlicher Standard in der VR China geschaffen werden. CCC hat die bisher geltenden Zeichen CCEE (China Commission for Conformity of Electric Equipment) für inländische Produkte und CCIB (China Commodity Inspection Bureau) für importierte Produkte ersetzt. Boiler, Druckbehälter und Sicherheitsarmaturen sind von der Änderung nicht betroffen. Sie unterliegen weiterhin der SQLO-Zulassung.
Mit der Änderung soll die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und ihren Waren gemäß den WTO Regeln gewährleistet werden. Betroffen sind somit Hersteller in China und im Ausland. Kontrolliert wird die Einhaltung beim Import in China, aber auch innerhalb des Landes.
Der chinesische Zoll behandelt CCC seit dem 1. August 2003 als gültige Richtlinie für den Import von zertifizierungspflichtigen Waren nach China. In den letzten Monaten registrieren wir eine verstärkte Nachfrage nach den Standards.
Zur Erlangung eines CCC-Zertifikats müssen rund drei Monate Bearbeitungszeit eingeplant werden. Daher sollten Unternehmen die Anträge mit einem entsprechenden Vorlauf stellen, um einen problemlosen Geschäftsablauf sicherzustellen.
Produkte und Befreiungen
Die erste Liste von Produkten, die das Zertifizierungssystem durchlaufen müssen, umfasst 132 Waren, die in 19 Gruppen eingeteilt sind. Schwerpunkte liegen bei
- Elektrotechnischen Geräten wie z.B. Elektromotoren, Schweißmaschinen, Sicherungen
- Gummi- und Latexprodukten wie z.B. Kondome und Reifen
- Bauchemischen Gruppen wie z.B. Beton und Lacke
- Automobilkomponenten, wie z.B. Fensterscheiben.
Die chinesische Produktliste mit einer inoffiziellen englischen Übersetzung und den zugehörigen Zolltarifnummern haben wir in den Downloads (links neben diesem Text) hinterlegt. Diese umfasst 29 Seiten. Prüfungen einzelner Warennummern sowie die Gegenüberstellung möglicher Abweichungen der chinesischen Warennummern (7. und 8. Stelle) können mit der Marktzutrittsdatenbank der Europäischen Gemeinschaft überprüft werden. Nach der Abfrage erhalten Sie unter der Rubrik "specific requirements" einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Neu aufgenommen wurden jetzt Spielwaren und Kfz-Zubehör. Betroffen sind laut bfai
- beim Kfz-Zubehör:
Beleuchtungsanlagen für Kfz (Haupt-, Rückfahr- und Nebelscheinwerfer, Blinker, Begrenzungs-, Brems- und Nebelschlussleuchten, Beleuchtung für Nummernschilder), Reflektoren, Fahrtenschreiber, Bremsschläuche, Rückspiegel, Treibstofftanks, Türschlösser und -scharniere, Sitze und Kopfstützen - bei Spielwaren:
Kinderfahrräder, Dreiräder, Kinderwagen, Laufgestelle, elektrische Spielfahrzeuge, elektrische Spielwaren, Plastikspielzeuge, Metallspielzeuge, Puppen, Spiele mit (Wurf)geschossen
Die genauen Informationen zum Prozess sowie Beschwerdemöglichkeiten finden Sie in der Datenbank für Handelshemmnisse der EU (TBT-Datenbank). Über die Stichwortsuche (oben rechts "Search on Europa" - China, CCC) kommen Sie zu den Notifizierungen.
Die von der Zertifizierungsliste genannten Produkte müssen dann nicht zertifiziert werden, wenn sie in andere, nicht zertifizierungspflichtige Produkte eingebaut sind und diese Endprodukte in China eingeführt werden. Es kann aber ein Problem bei Ersatzteillieferungen bestehen.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht besteht für folgende Verwendungen:
- Produkte für die Forschung und für Labortests
- Einzelteile und Baugruppen als Zulieferungen für die Lohnfertigung unter der Bedingung, dass das komplette Gerät nach der Herstellung China wieder verlässt
- Bauteile für Maschinen der Produktprüfung (Qualitätskontrolle)
- Einzelteile und Baugruppen für die Instandhaltung oder Reparatur von früher importierten, in China laufenden Maschinen. Dies gilt auch, wenn der Hersteller die Maschinen inzwischen aus dem Programm genommen hat und die Ersatzteile und Baugruppen nur zum Zweck des weiteren Einsatzes der in China arbeitenden Anlagen baut.
- Begründete Einzelfälle und Ausnahmesituationen. Einmallieferungen im Rahmen des SPP-Programms (Special Processing Programme)
Die Befreiung von der Zertifizierung muss für jeden Typ bzw. jede Baureihe einzeln in chinesischer Sprache beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für einen Befreiungsvorgang wird mit zwischen zwei Wochen und einem Monat angegeben, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Der Vorgang endet mit der Erteilung einer Befreiungsbescheinigung. Auch hier fallen Gebühren an.
Befreiungsbescheinigungen können auch sinnvoll sein, wenn sich die Zertifizierungspflicht aus der Produktliste nicht eindeutig ergibt.
In den vergangen zwei Jahren wurden die oben genannten Möglichkeiten, eine Zertifizierung zu umgehen, mehr und mehr beschnitten.
Verfahrensablauf und Dienstleister
Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig und teuer. Zur Zeit dauert eine Zertifizierung zwischen drei und sieben Monaten (Nettobearbeitungszeit). Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden. Der wesentliche Unterschied zu den Zertifizierungssystemen anderer Länder besteht darin, dass keine ausländischen Prüfgesellschaften akkreditiert sind, d.h. die Typprüfung muss in chinesischen Labors durchgeführt werden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte wird von Inspektoren durchgeführt, die die chinesische Behörde beauftragt, d.h. es können deutsche oder chinesische Inspektoren sein.
Falls für die Produkte Zertifikate über die Einhaltung von bestimmten EU-Normen bestehen, können diese unter Umständen umgeschrieben werden (insbesondere bei IEC-Standards).
Zuständig für das Management und die Koordinierung der Zertifizierungs- und Zulassungsaktivitäten ist die China National Accreditation Administration (CNCA). Sie ist unterhalb der staatlichen Qualitätsüberwachungsinstitution der State General Administration for Quality Supervision and Inspection and Quarantine (AQSIQ) angesiedelt. Technische Prüfbehörde ist die CQC.
Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:
- Antragstellung bei der chinesischen Behörde
- Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China (Dauer ca. sechs Wochen)
- Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren (Dauer einschließlich Vorbereitug vier bis sechs Wochen)
- Zertifikatserstellung
- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
- Jährliche Folgeinspektionen
Es entstehen erhebliche Kosten. Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in englischer Sprache vorliegen.
Das Logo von CCC ist ein schwarzes Design auf weißem Hintergrund und darf nur von CNCA bzw. von einem CNCA beauftragten Unternehmen gedruckt werden.
Eine Liste mit Dienstleistern, die diese Zertifizierung durchführen haben wir erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT)
China Chamber of International Commerce (CCOIC)
Schillerstraße 30 – 40
60311 Frankfurt am Main
Telefon 069 235373, Fax 069 235375,
E-Mail: ccpitde@ccpit.org, www.ccpit.org - CETECOM ICT Services GmbH
Untertürkheimer Straße 6 – 10
66117 Saarbrücken
Telefon 0681 598-8438, Fax 0681 598-8175
E-Mail: janine.wilms@ict.cetecom.de, www.cetecom-ict.de - Cisema GmbH (China Service Management)
Ansprechpartner: Stefan Fischer,
Lochhamer Schlag 6
82166 Gräfelfing
Telefon 089 74849955, Fax 089 74849956,
E-Mail: info@cisema.de, www.cisema.de - C.S. Cooperative Service for China-Customs Inspection GmbH
Rütscher Straße 209, 52070 Aachen
Telefon 0241 515600, Fax 0241 5156079,
E-Mail: info@chinacustom.de - decis – Deutsche China Services
Ansprechpartnerin. Katrin Picklaps
Friedrich-Bruer-Straße 26
53225 Bonn
Telefon 0228 71010-140, Fax 0228 71010-141
E-Mail: picklaps@decis.de, www.decis.de - MPR GmbH
Kaiserstraße 65
60329 Frankfurt
Telefon 069 271376913, Fax 069 271376911
E-Mail: info@china-certification.com, www.china-certification.com - SGS Germany GmbH CTS
Electrical & Electronics
Raboisen 28, 20095 Hamburg
Telefon 0231 98229545 oder 07024 803891
Fax 0231 98229547 oder Fax 07424 55121
E-Mail: heiko.schmidt@sgs.com oder guntram.schwaeble@sgs.com, www.sgs.com - TÜV Rheinland Product Safety GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon 0221 806-1562, Fax 0221 806-3935,
E-Mail: int-app@de.tuv.com, www.tuv.com - TÜV Rheinland Product Safety GmbH Internationale Produktzulassung/FEMAC
Ansprechpartnerin Martina Neumann
Industriestraße 3
70565 Stuttgart
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