-
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator) (Dokument-Nr.: 24234)
INTERNATIONAL
Türkei: Erleichterung bei vorabgestempelter A.TR
Stand: September 2009.
Für Lieferungen in die Türkei wird in den meisten Fällen eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR ausgestellt. Da es keine Bagatellgrenze gibt, wird diese Bescheinigung auch für Sendungen von geringem Wert ausgefertigt, diese muss jedes Mal vom zuständigen Binnenzollamt ausgestellt werden. Als Vereinfachung gibt es die Möglichkeit, Warenverkehrsbescheinigungen A.TR vorabstempeln zu lassen. Hierzu ist eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer vom zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Bei der jeweiligen Ausfuhr muss nun in die vorabgestempelte A.TR eine Bezugsnummer eingetragen werden. Dies war, als es noch Papierausfuhranmeldungen gegeben hat, die Nummer des jeweiligen Einheitspapiers. Mit ATLAS-Ausfuhr wird nun die jeweilige MRN (movement reverence number) eingetragen. Dies kann in der Praxis schwierig sein, weil die MRN erst nach der Anmeldung entsteht.
Daher hat uns die zuständige Bundesfinanzdirektion Südost auf unseren Vorschlag hin zugesichert, dass im Feld 12 der A.TR auch eine unternehmensinterne Nummer (beispielsweise eine Rechnungs- oder Auftragsnummer) eingetragen werden kann, solange sichergestellt ist, dass aufgrund dieser Nummer die A.TR eindeutig dem zugehörigen Ausfuhrvorgang zugeordnet werden kann.
Quelle: IHK Stuttgart

