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INTERNATIONAL

Libyen: Legalisierung von Dokumenten

Für die Ausfuhr nach Libyen sind in der Regel legalisierte Ursprungszeugnisse sowie Handelsrechnungen erforderlich. Die Dokumente werden ausschließlich über die Libyan-German Chamber of Industry and Commerce (LGC) in Berlin an die Botschaft weitergereicht.

Für die Legalisierung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Original des Ursprungszeugnisses
  • Original der Rechnung (bei Fremdwährungen muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden)
  • Zum Verbleib bei LGC werden eine Kopie sowie Fotokopie des Ursprungszeugnisses und 2 Kopien der Rechnung benötigt. Für diese Kopien werden von LGC keine Gebühren erhoben.
  • Die drei Exemplare der Rechnung müssen jeweils hinter die drei Exemplare des Ursprungszeugnisses geheftet werden.
  • Die eingereichten Dokumente sind in eine Abrechnungstabelle der LGC einzutragen.
  • Eine Übersetzung in die arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.
  • das Original-Ursprungszeugnis wird zusammen mit der Originalrechnung legalisiert zurückgesendet. Falls zusätzliche Kopien von Sieten des Unternehmens oder der Bank benötigt werden, müssen diese mit eingereicht werden. Für diese Kopien werden dann auch Gebühren erhoben.

Die Dokumente können per Post oder Kurierdienst, Servicebüro oder durch einen Vertreter des Unternehmens eingereicht werden. Bei Postsendungen muss ein frankierter Rückumschlag beigefügt sein.

Details entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Link zur libyschen Botschaft.

 
 

DOKUMENT-NR. 23668

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