Bei der Einfuhr von gebrauchten Kraftfahrzeugen (PKW, LKW, Busse, Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken) ist eine 2-stufige staatliche phytosanitäre Kontrolle vorgeschrieben: 1. am Grenzübergang und 2. am Zielort in Russland.
Diese Maßnahmen basieren auf dem neuen Verzeichnis der Waren, die einer staatlichen phytosanitären Kontrolle unterliegen.
Betroffen sind alle gebrauchten Fahrzeuge der HS-Pos. 8701, 8702, 8703, 8704 und 8705 einschließlich Sattelanhänger der Warenposition 8716 39 800.
Erst nachdem eine Kontrolle durch die Inspektoren vom phytosanitären Dienst erfolgt ist, kann die Einfuhr fortgesetzt werden.
Besteht der Verdacht auf mögliche gefährliche Schädlinge, kann die Ware bis zu 20 Tagen für weitere Untersuchungen angehalten werden.
Danach wird eine Bescheinigung ausgestellt, in der die Ergebnisse der phytosanitären Kontrolle festgehalten werden.
Eine Übersicht – in russischer Sprache - der Waren, die bei der Einfuhr nach Russland einer staatlichen phytosanitären Kontrolle unterliegen, ist bei der Gtai erhältlich (siehe nebenstehender Link).