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INTERNATIONAL

Saudi-Arabien: Legalisation freiwillig

Saudi-Arabien: Legalisation freiwillig, Gebührenänderungen

Schon vor einiger Zeit hatte die IHK Hamburg darüber informiert, dass die Legalisation von Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen durch die saudi-arabische Botschaft in Berlin nur noch erforderlich sind, wenn dies durch den Importeur ausdrücklich gewünscht wird. Die Ausstellung des Ursprungszeugnisses und die Bescheinigung der Handelsrechnung durch die IHK reicht somit in der Regel aus. Die Vorgehensweise sollte mit dem Importeur abgestimmt werden.

Falls eine Legalisation vorgenommen werden soll, entfallen die Konsulatsgebühren. Die Gebühren für die Vorbehandlung durch die GHORFA beliben allerdings erhalten.

Saudi-Arabien - Einhaltung der Einfuhrvorschriften seit dem 1. Februar 2009

Mehrere Speditionen informieren über die Verschärfung der Einfuhrbestimmungen in Saudi Arabien. Wir möchten Sie informieren, dass Saudi Arabien lediglich darüber informiert hat, das die bestehenden Einfuhrbestimmungen ab dem 01. 02.2009 durch die Zollbehörden eingefordert werden und keine Ausnahmen zulässig sind. An den Einfuhrbestimmungen hat sich nichts geändert. Autor: DIHK Berlin, 23.02.2009

Bitte beachten, dass bei "Markierungsvorschriften für Kolli" und „Made in Germany”-Warenmarkierung jeweils das Ursprungsland anzugeben ist.

Wie jetzt die Kollegen der deutschen Auslandshandelskammer (AHK) berichten, wird die Umsetzung dieser Bestimmungen seit dem 1. Februar 2009 strikt kontrolliert. Bei Nichtbeachtung muss mit der Rücksendung der Waren gerechnet werden.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Markierungen in einer unauslöschbaren Art und Weise vorzunehmen sind. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit dem saudischen Importeur gehalten werden.


 
 

DOKUMENT-NR. 19510

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