Externe Links
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Liste der betroffenen Waren (Link: http://www.cpsc.gov/BUSINFO/reg1.html)
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Liste der nicht-betroffenen Waren (Link: http://cpsc.gov/BUSINFO/notcpsc.html)
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Website der CPSC (Link: http://www.cpsc.gov)
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Seit dem 12. November 2008 müssen US-Importeure für eine Vielzahl von Konsumgütern bei der Einfuhr in die USA eine so genannte Konformitätsbescheinigung, -zertifikat (Conformity Certification) vorlegen. Damit weisen sie nach, dass die Ware den Sicherheitsbestimmungen und -standards der USA entspricht. Betroffen sind auch deutsche Exporteure. Denn im Regelfall verlangen die Importeure in den USA den entsprechenden Nachweis von ihren Lieferanten, also den Exporteuren. Diese müssen sich mit den neuen Regelungen vertraut machen. Dies gestaltet sich schwierig, da es sich um überraschend unklare Vorgaben handelt. Zurzeit liegen nur die nachfolgenden, groben Informationen vor. Über wichtige Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Welche Waren sind betroffen?
Betroffen sind sämtliche Waren, die in die Zuständigkeit der für Konsumgüter zuständigen US-Behörde, der Consumer Product Safety Commission (CPSC), fallen. Eine Auflistung dieser Waren finden Sie unter nachstehendem Link. Hier können Sie auch die jeweils geltenden Bestimmungen und Standards nachlesen, die erfüllt sein müssen: http://www.cpsc.gov/BUSINFO/reg1.html
Nicht betroffen sind Waren
Wer muss das Zertifikat ausstellen?
Auszustellen ist jeweils ein eigenes Zertifikat vom
Was besagt das Zertifikat?
Das Zertifikat besagt, dass die Ware den us-amerikanischen Sicherheitsbestimmungen genügt. Die entsprechenden Tests müssen nicht durch ein unabhängiges Labor erfolgen. Hersteller können die Tests grundsätzlich selbst durchführen und Art und Häufigkeit des Tests selber bestimmen. Exporteure/Importeure dürfen sich dabei auf die vom Hersteller durchgeführten Tests beziehen. Wichtig: Die Testprotokolle müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Ausnahme: Produkte für Kinder bis zu zwölf Jahren müssen durch ein akkreditiertes Labor getestet werden!
Welche Angaben muss das Zertifikat enthalten?
Das Zertifikat muss in englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
In welcher Form muss das Zertifikat die Ware begleiten?
Für einige CPSA-Standards ist die Form des Zertifikats vorgeschrieben (z. B. "on-product label" für Motorradhelme und elektrische Rasenmäher). Ist keine Form vorgeschrieben, kann das Zertifikat in folgender Form erstellt werden:
Das Zertifikat muss NICHT direkt bei der Behörde eingereicht werden, sondern lediglich die Ware begleiten! Die CPSC kann jedoch das Zertifikat jederzeit anfordern.
Eine Kopie des Zertifikats muss darüber hinaus an jeden Auslieferer, Großhändler oder Händler weitergegeben werden. Auch dies muss jedoch nicht zwingend in Papierform vorliegen. Es wird lediglich „reasonable access” verlangt.
Was geschieht, wenn bei der Einfuhr kein Zertifikat vorliegt?
Eine fehlende Konformitätsbescheinigung soll dazu führen, dass die Ware beim Zoll liegen bleibt und unter Umständen vernichtet wird.
Wie geht es weiter?
Exporteure sollten beachten, dass die Bestimmungen sich ändern können. Die IHK hält Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden. Über technische Details, Umsetzungsrichtlinien und häufig gestellte Fragen informiert aus erster Hand die Webseite der Consumer Product Security Commission http://www.cpsc.gov.
Wir bedanken uns bei Herrn Marc Bauer von der IHK Region Stuttgart für die freundliche Genehmigung zur Wiedergabe dieses Merkblatts.
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
mehr
01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
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21.09.2011
Bei Luftfrachtsendungen werden Sicherheitserklärungen verlangt. Die aktuelle Fassung sowie Hinweise für die notwendige Sicherheitsunterweisung.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Halbtagesseminar.
Termin: 02.04.2012, 9.00 - 13.00 Uhr, Pforzheim.
Infos über das System der Lieferantenerklärungen, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Haftungsübernahme, etc. sowie zu Regelungen für die Prüfung und korrekten Erstellung von Lieferantenerklärungen.
mehr
Stand: 02.08.2011
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
mehr
Mit ESF-Fachkursförderung.
IHK-Zertifikatslehrgang, berufsbegleitend, 68 Unterrichtsstunden, Pforzheim, 11.04. - 06.06.2012.
Der Lehrgang vermittelt das für eine effiziente Export- und Zollabwicklung notwendige Fachwissen.
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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01.02.2011
Kontaktdaten Zollamt Pforzheim und Horb
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Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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