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INTERNATIONAL

US-Einfuhrbestimmungen: Auflagen an Produktsicherheit steigen

Seit dem 12. November 2008 müssen US-Importeure für eine Vielzahl von Konsumgütern bei der Einfuhr in die USA eine so genannte Konformitätsbescheinigung, -zertifikat (Conformity Certification) vorlegen. Damit weisen sie nach, dass die Ware den Sicherheitsbestimmungen und -standards der USA entspricht. Betroffen sind auch deutsche Exporteure. Denn im Regelfall verlangen die Importeure in den USA den entsprechenden Nachweis von ihren Lieferanten, also den Exporteuren. Diese müssen sich mit den neuen Regelungen vertraut machen. Dies gestaltet sich schwierig, da es sich um überraschend unklare Vorgaben handelt. Zurzeit liegen nur die nachfolgenden, groben Informationen vor. Über wichtige Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Welche Waren sind betroffen?
Betroffen sind sämtliche Waren, die in die Zuständigkeit der für Konsumgüter zuständigen US-Behörde, der Consumer Product Safety Commission (CPSC), fallen. Eine Auflistung dieser Waren finden Sie unter nachstehendem Link. Hier können Sie auch die jeweils geltenden Bestimmungen und Standards nachlesen, die erfüllt sein müssen: http://www.cpsc.gov/BUSINFO/reg1.html

Nicht betroffen sind Waren

Wer muss das Zertifikat ausstellen?
Auszustellen ist jeweils ein eigenes Zertifikat vom

  • Hersteller
  • Importeur/Exporteur
  • Handelsunternehmen, die Waren unter einer Handelsmarke vertreiben

Was besagt das Zertifikat?
Das Zertifikat besagt, dass die Ware den us-amerikanischen Sicherheitsbestimmungen genügt. Die entsprechenden Tests müssen nicht durch ein unabhängiges Labor erfolgen. Hersteller können die Tests grundsätzlich selbst durchführen und Art und Häufigkeit des Tests selber bestimmen. Exporteure/Importeure dürfen sich dabei auf die vom Hersteller durchgeführten Tests beziehen. Wichtig: Die Testprotokolle müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

Ausnahme: Produkte für Kinder bis zu zwölf Jahren müssen durch ein akkreditiertes Labor getestet werden!

Welche Angaben muss das Zertifikat enthalten?
Das Zertifikat muss in englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Ausstellers und ggfs. des unabhängigen Testlabors
  • Ort und Datum der Herstellung und des Tests
  • Kontaktdaten der Person, die Testprotokolle aufbewahrt
  • einzuhaltende Bestimmung oder einzuhaltender Standard

In welcher Form muss das Zertifikat die Ware begleiten?
Für einige CPSA-Standards ist die Form des Zertifikats vorgeschrieben (z. B. "on-product label" für Motorradhelme und elektrische Rasenmäher). Ist keine Form vorgeschrieben, kann das Zertifikat in folgender Form erstellt werden:

  • als Aufkleber (Label) auf dem Produkt
  • als Anlage zu dem Container
  • als separates Dokument
  • als Teil eines anderen Dokuments (z. B. als Teil der Rechnung oder des Frachtbriefs)
  • als elektronisches Zertifikat (Voraussetzung: unverwechselbare Identifizierung, Zugriff über eine Internet-URL)

Das Zertifikat muss NICHT direkt bei der Behörde eingereicht werden, sondern lediglich die Ware begleiten! Die CPSC kann jedoch das Zertifikat jederzeit anfordern.

Eine Kopie des Zertifikats muss darüber hinaus an jeden Auslieferer, Großhändler oder Händler weitergegeben werden. Auch dies muss jedoch nicht zwingend in Papierform vorliegen. Es wird lediglich „reasonable access” verlangt.

Was geschieht, wenn bei der Einfuhr kein Zertifikat vorliegt?
Eine fehlende Konformitätsbescheinigung soll dazu führen, dass die Ware beim Zoll liegen bleibt und unter Umständen vernichtet wird.

Wie geht es weiter?
Exporteure sollten beachten, dass die Bestimmungen sich ändern können. Die IHK hält Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden. Über technische Details, Umsetzungsrichtlinien und häufig gestellte Fragen informiert aus erster Hand die Webseite der Consumer Product Security Commission http://www.cpsc.gov.

Wir bedanken uns bei Herrn Marc Bauer von der IHK Region Stuttgart für die freundliche Genehmigung zur Wiedergabe dieses Merkblatts.

 
 

DOKUMENT-NR. 21734

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