. .
Illustration

INTERNATIONAL

Ursprungserklärungen auf der Rechnung

Zollvorteile werden im Ausland gewährt, wenn ein präferenzieller Ursprung im Verhältnis zum Empfangsland nachgewiesen werden kann. Dies geschieht durch von der Zollverwaltung ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 oder EUR.MED) oder andere Präferenzpapiere. Für Kleinsendungen (Warenwert bis 6000 Euro) kann stattdessen durch den Ausführer ohne Mitwirkung der Zollverwaltung eine Ursprungserklärung abgegeben werden. Die Ursprungserklärung muss unterschrieben werden. Der Wortlaut ist je nach Empfangsland unterschiedlich. Die Wortlaute finden Sie unter den "Externen Links".

Ursprungserklärung MED

Neben der klassischen Ursprungserklärung gibt es auch eine Ursprungserklärung MED. Sie ist alternativ zur klassischen Ursprungserklärung bei Lieferungen in die Staaten anwendbar, die Teil der Pan-Euro-Med Kumulationszone sind. Welche Länder die Pan-Euro-Med jeweils umgesetzt haben kann man der Matrix entnehmen. Ende November 2006 waren dies folgende Staaten: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien und die Färöer. Weitere Mittelmeeranrainer werden dazukommen. Für die Türkei ist die Ursprungserklärung MED für landwirtschaftliche Erzeugnisse und EGKS-Waren nicht anwendbar, für alle anderen Erzeugnisse gilt die Lieferantenerklärung EG-Türkei.

Die Ursprungserklärung MED entsteht dadurch, dass dem normalen Wortlaut der Ursprungserklärung der Kumulationsvermerk zugefügt wird.

Der Kumulationsvermerk lautet:

"Er erklärt Folgendes:
O Kumulierung wurde angewendet mit ...........
(Name des Landes/der Länder)
O Keine Kumulierung angewendet"

Die Ursprungserklärung MED entspricht inhaltlich der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED. Geben Sie den Kumulationsvermerk nur dann ab, wenn Sie die Voraussetzungen einhalten und nachweisen können, ob bei der Produktion der zu liefernden Waren kumuliert worden ist oder nicht. Kumulation / Kumulierung bedeutet, dass der präferenzielle Ursprung nicht innerhalb eines Zollgebietes erarbeitet wird, sondern Vorprodukte aus anderen Gebieten (die ihrerseits einen präferenziellen Ursprung haben) hinzugerechnet wurden.

Vereinfachung „Ermächtigter Ausführer”

Wenn dem exportierenden Unternehmen die Vereinfachung "Ermächtigter Ausführer" bewilligt wurde, können Ursprungserklärungen in die beantragten Länder ohne Wertbegrenzung abgegeben werden, d.h. auch für Warensendungen über 6000 Euro muss dann keine Warenverkehrsbescheinigung (EUR1) beantragt werden. Informationen zum "ermächtigten Ausführer" und zum Zulassungsverfahren finden Sie auf der Internetseite vom Zollamt.

DOKUMENT-NR. 15158

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 07231 20 11 39
  • Fax: 07231 20 14 11 39

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7231) 20 11 29
  • Fax: +49 (7231) 20 14 11 29

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download). mehr

Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken. mehr

08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier. mehr

01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen. mehr

Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr

Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr

28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch. mehr

Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr

Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr

Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich? mehr

  • INTERNATIONAL: DIHK-MELDUNGEN

Zur Zeit gibt es in diesem Bereich keine aktuellen Inhalte.
  • SERVICE