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INTERNATIONAL

Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung

Im zollrechtlichen Sinne stellen Präferenzmaßnahmen eine Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern dar. Diese Waren können zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert oder exportiert werden, d.h. die Ware wird dadurch billiger.

Grundlage für die Anwendung von Zollpräferenzen bilden eine Vielzahl von

  • Präferenzabkommen, die die Europäische Gemeinschaft mit anderen Staaten oder Staatengruppen geschlossen hat und die so genannten
  • autonomen Präferenzmaßnahmen, die die Europäische Gemeinschaft einseitig zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen (z. B. Entwicklungsländer) oder Gebiete anwendet.

Da Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gelten, müssen Sie zuerst prüfen, ob ein Abkommen besteht. Eine Übersicht aller bestehenden Handelsabkommen finden Sie unter der Rubrik "Mehr zum Thema" neben diesem Text.

Präferenzberechtigt sind lediglich Waren, die von der jeweiligen Präferenzregelung erfasst sind und die darin festgelegten Voraussetzungen (Ursprungsregeln) erfüllen. Soweit dabei auf den Ursprung einer Ware abgestellt wird, ist dieser anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, d. h. die Zolltarifnummer der Waren (HS-Code) muss bekannt sein.

Präferenzportal hilft, die Präferenzregelung zu finden

Die deutsche Zollverwaltung bietet ein umfassendes Informationssystem zum Thema Warenursprung und Präferenzen an. Die einzelnen Ursprungsregeln können pro Abkommen oder für mehrere Länder im direkten Vergleich abgefragt werden.

Wie funktioniert das Präferenzportal?

  • Wählen Sie die Rubrik "Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten".
  • Geben Sie dann die HS-Position ein, das sind die ersten vier Stellen der Zolltarifnummer
  • Danach wählen Sie die Abkommensländer, die Sie prüfen wollen (alle oder einzelne Länder).

Einen direkten Zugang zum Präferenzportal finden Sie unter "Externe Links" neben diesem Text.

 
 

DOKUMENT-NR. 15156

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