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INTERNATIONAL

Einfuhrfibel

Mit einer überarbeiteten Version der "Einfuhrfibel" liefert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übersicht über die bestehenden Importbeschränkungen in die Europäische Union (EU). Grundsätzlich ist dabei die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU für Gemeinschaftsansässige genehmigungsfrei zulässig.

Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen. Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der "Einfuhrliste", das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht. Zusätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union in Teilbereichen genehmigungsbedürftig oder überwachungspflichtig.

Genehmigungspflichtig sind derzeit folgende Einfuhren:
- Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in Belarus, der Demokratischen Volksrepublik Korea, Usbekistan und der Volksrepublik China.
- Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Kasachstan und der Russischen Föderation.

Überwachungspflichtig sind derzeit folgende Einfuhren:
- Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Drittländern.

Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Einfuhrfibel
Die "Einfuhrfibel" steht auf der Internetseite des BAFA zum kostenlosen Download bereit. Sie finden sie links neben diesem Text.

 
 

DOKUMENT-NR. 21415

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