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INTERNATIONAL

EU verlängert Zollvorteile für Entwicklungsländer (APS)

2008-08-04

Die Europäische Union hat ihr System des bevorzugten Marktzugangs durch Zollvergünstigungen für 176 Entwicklungs- und Schwellenländer um drei Jahre verlängert. Eine entsprechende EU-Verordnung regelt die Handelserleichterungen für den Zeitraum von 2009 bis 2011.

Wichtigste Änderung
Sechs Staaten sind wieder in die Gruppe der bevorzugten Länder aufgenommen worden und erhalten ab Januar 2009 erneut Vorzugszölle für bestimmte Produktgruppen:

Algerien für Mineralien
Indien für Schmuck und Edelsteine
Indonesien für Holzprodukte
Russland für Chemieerzeugnisse und bestimmte Metalle
Südafrika für Verkehrsausrüstung
Thailand für Verkehrsausrüstung

Hintergrund
Das Allgemeine Präferenzsystem der EU (APS) gewährt Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Einfuhr in die EU für bestimmte Produkte Zollvorteile (Präferenzen). Die Vorzugsbehandlung soll diesen Ländern den Marktzutritt erleichtern.

 
 

DOKUMENT-NR. 20766

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