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INTERNATIONAL

Anmeldepflicht für Barmittel

Stand: Januar 2011

Seit Juni 2007 gilt in allen Mitgliedsstaaten die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise in die und Ausreise aus der Europäischen Union meldepflichtig.
Zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel sowie Wertpapiere.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Es handelt sich nicht um eine Genehmigungspflicht, der freie Kapitalverkehr wird dadurch nicht beschränkt.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union gibt es natürlich keine schriftliche Meldepflicht.

Nähere Informationen finden Sie unter dem Link links neben diesem Text.

 
 

DOKUMENT-NR. 17356

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