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INTERNATIONAL

Grenzüberschreitende EURO-Zahlungen

Ab dem 1. Januar 2002 vollzog sich mit der Einführung des Euro-Bargeldes der letzte Schritt der 1999 begonnenen Migration zum Euro als gemeinsamer Währung für den europäischen Binnenmarkt.

Auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Teilnehmerstaaten kam es zu Änderungen, die mit erheblichen Vorteilen für Überweisungen in Euroland verbunden sind. Das europäische Kreditgewerbe stellt dem zunehmenden grenzüberschreitenden Handel und den Geschäftsbeziehungen adäquate Zahlungsverfahren und -instrumente an die Seite, damit Zahlungen innerhalb Europas mit dem aus dem Inlandszahlungsverkehr gewohnten Standard abgewickelt werden können.

Maßgebliches Ziel ist hierbei die Erreichung und Durchsetzung einer dem Inlandszahlungsverkehr vergleichbaren vollautomatischen Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. Dies kann allerdings nur dann verwirklicht werden, wenn Zahlungen vollmaschinell abgewickelt werden können. Dies wiederum setzt voraus, dass kundenseitig sämtliche Daten angegeben sein müssen, damit die Überweisung ohne kostenintensive manuelle Eingriffe abgewickelt werden kann.

Zur Erreichung dieses Ziels hat das europäische Kreditgewerbe die folgenden Rahmenbedingungen formuliert:

  • Die Überweisung muss sämtliche notwendigen Daten (Betrag, Name des Begünstigten usw.) - insbesondere die IBAN (Internationale Bankkontonummer) aufweisen.
  • Das Kreditinstitut des Begünstigten muss durch den internationalen Bank-Code (BIC) benannt werden.
  • Der Überweisende übernimmt alle Entgelte und Auslagen (OUR-Überweisung).

Des Weiteren hat das europäische Kreditgewerbe mit der IPI (International Payment Instruction) einen europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrsvordruck für grenzüberschreitende Zahlungen definiert.

Damit das vom Kreditgewerbe angestrebte und von der Öffentlichkeit geforderte Ziel, Zahlungen in Europa schneller und kostengünstiger abzuwickeln, erreicht werden kann, ist die Bereitschaft der Kunden notwendig, die erforderlichen Daten (IBAN und BIC) im Geschäftskontakt bekannt zu geben und die IPI im europäischen Zahlungsverkehr einzusetzen.

 
 

DOKUMENT-NR. 2591

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