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Weitere Details und Antragsformulare (Link: http://www.agaportal.de/pages/aga/produkte/apg-light.html)
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Im Rahmen ihrer Mittelstandsinitiative führte die Bundesregierung eine speziell auf kleinere und mittelständische Exporteure mit einem deckungsfähigen Jahresumsatz von bis zu 1 Million Euro zugeschnittene Deckungsform ein. Das Konzept dieser neuen „Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light” (APG-light) ist vor allem für Exporteure mit einem standardisierten Ausfuhrgeschäft zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen ausgelegt. Die neue Police ist aber auch für größere Unternehmen mit nur geringem deckungsfähigen Exportumsatz geeignet.
Pauschaldeckung für Exportgeschäfte
Die APG-light ist eine Pauschaldeckung für Exportgeschäfte mit einer Kreditlaufzeit bis zu 4 Monaten. Versicherbar sind Exporte in Länder außerhalb der OECD sowie Korea, Mexiko, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Die Abnehmer können private oder öffentliche Besteller sein, auch mit dem Exporteur verbundene Unternehmen. Abgesichert werden grundsätzlich auch Forderungen aus dem Verkauf von Waren ausländischen Ursprungs. In den Vertrag müssen alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen werden. Wahlmöglichkeiten bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht. Nicht versichert werden Geschäfte, bei denen das deutsche Unternehmen im Rahmen einer Handelskette lediglich zur Finanzierung eingeschaltet ist. Ebenso ausgeschlossen sind Forderungen aus Leistungen oder Forderungen, für die ein Akkreditiv besteht
Schadensabrechnung
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages beträgt ein Jahr. Der Deckungsschutz beginnt mit der jeweiligen Versendung der Waren. Der Bund haftet für eine gedeckte Forderung, bis sie vollständig bezahlt ist. Eine Entschädigung setzt grundsätzlich voraus, dass die gedeckte und rechtsbeständige Forderung in der monatlich abzugebenden Umsatzmeldung enthalten war und 6 Monate nach ihrer vertraglichen Fälligkeit nicht erfüllt wurde. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Schadenabrechnung binnen eines Monats aufgestellt. Die Auszahlung der Entschädigungssumme erfolgt dann innerhalb von 5 Bankarbeitstagen. Der Exporteur wird mit einem Selbstbehalt von in der Regel 15 % am Ausfall beteiligt.
Prämiensätze
Im Gegensatz zur herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, bei der die Prämie individuell kalkuliert wird, gelten für diese neue Pauschaldeckung feste Prämiensätze. Im ersten und zweiten Vertragsjahr wird einheitlich eine Prämie in Höhe von 1,00 % auf den monatlichen Umsatz erhoben. In der Folgezeit wird der Schadenverlauf mittels eines Bonus-Malus-Systems berücksichtigt: Wurden in einem Vertragsjahr Entschädigungen ausgezahlt, welche die Prämieneinnahmen übersteigen, erhöht sich der Prämiensatz um 0,10 Prozentpunkte für das folgende Vertragsjahr. Sind keine Entschädigungen geleistet worden, reduziert sich der Prämiensatz entsprechend. Er kann so im Laufe der Zeit bis auf ein Minimum von 0,75 % sinken bzw. auf ein Maximum von 1,30 % steigen. Wie bei der herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung verzichtet der Bund auf jegliche Bearbeitungsgebühren.
Umgang mit Exportforderungen
Die gedeckten Exportforderungen können mit Zustimmung des Bundes - die regelmäßig erteilt wird - zu Refinanzierungszwecken an Kreditinstitute sowie an Forfaitierungsgesellschaften abgetreten werden. Bereits bei der Deckungsübernahme erhält der Exporteur die Zustimmung zur Sicherungsabtretung der sich aus der APG-light ergebenden Ansprüche.
Grundlage für die Vertragsbeziehung zum Bund ist der Abschluss eines Pauschalvertrages mit den dazugehörigen Allgemeinen Bedingungen. Die Übernahme der Deckung erfolgt durch die Festsetzung eines Höchstbetrags (Limits), den der Exporteur für jeden ausländischen Kunden beantragt. Bei einer positiven Bonitätsprüfung wird eine Deckungsbestätigung ausgestellt, in welcher der Höchstbetrag, die zulässigen Zahlungsbedingungen und sonstige erhebliche Einzelheiten der Deckung festgelegt sind. Der vom Bund übernommene Höchstbetrag ist revolvierend ausgestaltet, d.h. nach Erfüllung gedeckter Forderungen kann der entsprechende Freiraum erneut für Forderungen aus weiteren Versendungen genutzt werden.
APG-light - einfach, effizient und komfortabel
Die APG-light zeichnet sich durch eine besonders einfache, effiziente und für den Exporteur komfortable Durchführung aus. Alle Transaktionen im Rahmen der Deckung, wie z.B. Anträge auf Festsetzung eines Höchstbetrags oder die Umsatzmeldungen, werden online über das Internet abgewickelt. Hierzu schließt jeder Exporteur mit der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG einen Online-Service-Vertrag ab. Entgelte werden ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen.
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
mehr
01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
mehr
21.09.2011
Bei Luftfrachtsendungen werden Sicherheitserklärungen verlangt. Die aktuelle Fassung sowie Hinweise für die notwendige Sicherheitsunterweisung.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Halbtagesseminar.
Termin: 02.04.2012, 9.00 - 13.00 Uhr, Pforzheim.
Infos über das System der Lieferantenerklärungen, zu den rechtlichen Grundlagen, zur Haftungsübernahme, etc. sowie zu Regelungen für die Prüfung und korrekten Erstellung von Lieferantenerklärungen.
mehr
Stand: 02.08.2011
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
mehr
Mit ESF-Fachkursförderung.
IHK-Zertifikatslehrgang, berufsbegleitend, 68 Unterrichtsstunden, Pforzheim, 11.04. - 06.06.2012.
Der Lehrgang vermittelt das für eine effiziente Export- und Zollabwicklung notwendige Fachwissen.
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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01.02.2011
Kontaktdaten Zollamt Pforzheim und Horb
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Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
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