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INTERNATIONAL

Embargoländer

Stand: Januar 2013

Gegen eine Reihe von Ländern hat die EU aus politischen Gründen Wirtschaftssanktionen verhängt. Ein typisches Beispiel für eine solche Beschränkung ist das Verbot, Rüstungsgüter in bestimmte Staaten auszuführen (Waffenembargo). Embargomaßnahmen können aber auch einzelne politische Gruppierungen oder Personen betreffen. Mitunter erstrecken sich die Sanktionen auch auf bestimmte Wirtschaftsbereiche eines Landes.

Ein ansonsten unkritisches Vorhaben kann also durch ein Länderembargo genehmigungspflichtig werden oder gar komplett untersagt sein. Um festzustellen, ob der geplante Export betroffen ist, muss der Ausführer zunächst feststellen, ob überhaupt ein Länderembargo besteht. Im zweiten Schritt sind die Bestimmungen im Einzelnen zu prüfen. So kann ein Länderembargo eine empfängerbezogene Prüfung nach sich ziehen, die unabhängig von der Anti-Terrorismus-Verordnung ist. Ebenso kann eine zusätzliche warenbezogene Prüfung erforderlich werden, unabhängig von der Ausfuhrliste.

Waffenembargos
Ausfuhrbeschränkungen wegen Waffenembargos bestehen derzeit für folgende Länder

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Belarus
  • China
  • Elfenbeinküste
  • Eritrea
  • Guinea
  • Irak
  • Iran
  • Kongo, Demokratische Republik
  • Korea, Demokratische Volksrepublik (Nordkorea)
  • Libanon
  • Liberia
  • Libyen
  • Myanmar
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Sudan
  • Südsudan
  • Syrien

Die Ausfuhr von Waffen, Munition und sonstigem Rüstungsmaterial in diese Länder ist verboten. Falls in diese Länder Waren geliefert werden, die für eine militärische Endverwendung bestimmt sein können, wird die Ausfuhr nach Art. 4 EG-Dual-use-Verordnung genehmigungspflichtig. Beispiel: Die Lieferung von Schreibtischen an eine Waffenfabrik ist für diese Staaten genehmigungspflichtig, weil der Empfänger offensichtlich im Rüstungssektor tätig ist. Diese Regelung gilt nicht für China.

Weitere Ländersanktionen
Neben den Waffenembargos, die gegen bestimmte Länder verhängt sind, hat die EU gegen eine Reihe von Ländern weitere Sanktionen verhängt. Eine Übersicht über die Inhalte der bestehenden Embargos hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Den Link zu dieser Information finden Sie rechts neben diesem Text.

DOKUMENT-NR. 95329

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