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BAFA: Übersicht länderbezogene Embargos (Link: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/index.html)
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Stand: September 2011
Gegen eine Reihe von Ländern hat die EU aus politischen Gründen Wirtschaftssanktionen verhängt. Ein typisches Beispiel für eine solche Beschränkung ist das Verbot, Rüstungsgüter in bestimmte Staaten auszuführen (Waffenembargo). Embargomaßnahmen können aber auch einzelne politische Gruppierungen oder Personen betreffen. Mitunter erstrecken sich die Sanktionen auch auf bestimmte Wirtschaftsbereiche eines Landes.
Ein ansonsten unkritisches Vorhaben kann also durch ein Länderembargo genehmigungspflichtig werden oder gar komplett untersagt sein. Um festzustellen, ob der geplante Export betroffen ist, muss der Ausführer zunächst feststellen, ob überhaupt ein Länderembargo besteht. Im zweiten Schritt sind die Bestimmungen im Einzelnen zu prüfen. So kann ein Länderembargo eine empfängerbezogene Prüfung nach sich ziehen, die unabhängig von der Anti-Terrorismus-Verordnung ist. Ebenso kann eine zusätzliche warenbezogene Prüfung erforderlich werden, unabhängig von der Ausfuhrliste.
Die letzte Änderung betrifft das neue Land Südsudan. Die bestehenden Embargovorschriften gegen Sudan gelten auch gegen den unabhängig gewordenen Südsudan (BAnz. Nr. 128 vom 25. August 2011 S. 2996).
Waffenembargos
Ausfuhrbeschränkungen wegen Waffenembargos bestehen für folgende Länder (dies kann sich täglich ändern!)
Die Ausfuhr von Waffen, Munition und sonstigem Rüstungsmaterial in diese Länder ist verboten. Falls in diese Länder Waren geliefert werden, die für eine militärische Endverwendung bestimmt sein können, wird die Ausfuhr nach Art. 4 EG-Dual-use-Verordnung genehmigungspflichtig. Beispiel: Die Lieferung von Schreibtischen an eine Waffenfabrik ist für diese Staaten genehmigungspflichtig, weil der Empfänger offensichtlich im Rüstungssektor tätig ist. Diese Regelung gilt nicht für China.
Weitere Ländersanktionen
Neben den Waffenembargos, die gegen bestimmte Länder verhängt sind, hat die EU gegen eine Reihe von Ländern weitere Sanktionen verhängt. Eine Übersicht über die Inhalte der bestehenden Embargos hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Den Link zu dieser Information finden Sie rechts neben diesem Text.
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download).
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
mehr
08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier.
mehr
01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
mehr
Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
mehr
Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr
Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr
Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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