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INTERNATIONAL

Investitionsförderungs- und -schutzverträge 2011

Stand: Oktober 2011

Die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Entwicklungs- und Schwellenländern schaffen stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland.

Die Verträge gewährleisten den Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern es damit - insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen - sich ausländische Märkte zu erschließen.

Die wichtigsten Elemente solcher Verträge sind:

  • Definitionen der Begriffe "Kapitalanlagen", "Erträge" und "Investoren",
  • Gewährleistung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung im Zusammenhang mit Investitionen,
  • Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen,
  • Eigentumsschutz, wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie Rechtsweggarantie,
  • Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWI) hat eine Übersicht über die weltweit existierenden Verträge erstellt, die Sie im PDF-Format downloaden können.

 
 

DOKUMENT-NR. 8984

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