Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
INTERNATIONAL
Portugal - Arbeitgeberschaft über die Grenze
Gängige und bekannte Formen des Vertriebs ins Ausland sind der Handelsvertreter, Eigenhändler, etc. oder die eigene, im anderen Land gegründete Vertriebsfirma. Der Handelsvertreter ist oft mit hohen Prozentsätzen am Umsatz beteiligt, ist weisungsunabhängig, vertritt oftmals mehrere Produkte und kann Know how bei einer Trennung vom Unternehmen mitnehmen. Eine eigene Vertriebsfirma hingegen verschlingt durch die Errichtung einer eigenen Struktur, einen höheren Personalbestand, Buchhaltung, Steuerbarkeit im Importland oft hohe Kosten.
Als effektive und vor allem kostengünstige Alternative zu diesen traditionellen Vertriebsformen benennt die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer (AHK Portugal) das Modell der Arbeitgeberschaft über die Grenze. Hier verfügt ein deutsches Unternehmen über eigenes, weisungsgebundenes Personal in Portugal, das die portugiesische Nationalität besitzt, in Portugal einen festen Wohnsitz hat, dort seine Steuern und Sozialversicherung zahlt und seinen Lohn erhält. Eine Betriebsstätte oder Firma nach portugiesischem Recht – mit den damit verbundenen Kosten – muss aber nicht gegründet werden. Praktikabel wird dieses Model durch den Einsatz eines örtlichen Vertreters, der die Arbeitgeberpflichten gegenüber den portugiesischen Behörden, den Arbeitnehmern aber auch gegenüber involvierten Dritten für den Auftraggeber wahrnimmt. Dieser örtliche Vertreter muss neben den notwendigen Kenntnissen über eine positive Wahrnehmung bei den Behörden oder insgesamt im Land verfügen und damit ernst genommen und akzeptiert werden.
Über den Vertreter wird das Unternehmen ohne steuerliche Konsequenzen registriert. Arbeitsverträge mit dem portugiesischen Personal werden nach portugiesischem Recht mit Hilfe des Vertreters direkt abgeschlossen. Der Vertreter hilft beratend in arbeitsrechtlichen Fragen. Dadurch, dass das Unternehmen registriert ist, eröffnet sich für das ausländische Unternehmen die Möglichkeit, über den Vertreter Verträge mit nationalen Unternehmen über erforderliche Arbeitsmittel des Personals abzuschließen, wie über den Erwerb von PKW und Büromöbel, sowie Dienstleistungsverträgen (Telefon, Wasser, Strom, Internet).
Die AHK Portugal, die über die Anerkennung als nationale Kammer verfügt, hat nach langjährigen Verhandlungen mit den Behörden dieses Modell des Vertriebs durchsetzen können und mittlerweile vertritt sie 30 hauptsächlich deutsche und spanische Unternehmen mit deutschem Hintergrund.
Ansprechpartner für weitere Informationen bei der AHK Portugal: Berthold Grandy, E-Mail: b-grandy(at)ccila-portugal.com, Tel.: +49-351-213211207, Fax: +49-213211227, Web: www.ccila-portugal.com
letzte Aktualisierung: 01.08.2011

