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China: Kampf gegen Produktpiraten (Dokument-Nr.: 11702)
Externe Links
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China Internet Network Information Center (CNNIC) (Link: http://www.cnnic.net.cn/en/index/0K/05/01/02/index.htm)
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AHK China (Link: http://china.ahk.de)
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Das Internet ermöglicht Kontakte – besonders zu neuen Geschäftspartnern. Doch hier lauern auch Trickbetrüger, die mit einem scheinbar professionellen Internetauftritt nur finanziellen Ärger verursachen. Die IHK Nordschwarzwald rät daher: Augen auf! Denn derzeit häufen sich wieder Fälle, in denen Firmen in der Region unaufgefordert raffinierte Anfragen chinesischer Unternehmen erhielten. Besonders in der Krise greifen Unternehmen nach jedem Strohhalm, so dass scheinbar lukrative Aufträge aus China gerne willkommen sind.
Der Trick der chinesischen Auftraggeber
Der Trick der chinesischen Auftraggeber funktioniert so: Sie geben vor, eine konkrete Bestellung größeren Umfangs tätigen zu wollen. Dabei handelt es sich oft um Aufträge im oberen sechs- bis siebenstelligen Bereich. Es folgt die Zusendung eines lieferantenfreundlichen Vertrags. Dann geht es schnell: Die angeschriebene Firma wird zur Erledigung der vertraglichen Formalitäten freizügig nach China eingeladen. In vergangenen Betrugsfällen war der Haken, dass die deutschen Handelspartner dort teure Geschäftsessen bezahlen und kostspielige Gastgeschenke erwerben mussten. Wobei die chinesischen Handelspartner sehr genaue Vorstellungen über den Wert eines Gastgeschenkes äußern. Die „Auftraggeber” aber waren am nächsten Tag verschwunden – unabhängig vom unterzeichneten Vertrag. Oft werden die Verträge noch von einem Notar in China bestätigt, der dafür eine Bearbeitungsgebühr über mehrere tausend Euro verlangt. Gefährlich wird es, wenn in den Vertragsklauseln zusätzlich noch das Alleinvertriebsrecht in China für diese Maschinen zugestanden wird. Bei jeder verkauften Anlage wird dann plötzlich eine Strafprovision gefordert, obwohl die chinesische Firma damit nichts zu tun hatte.
Vorsicht bei Erstanfragen
Waren die letzten Betrugswellen noch relativ einfach durch Recherchen aufzudecken, wird es nun schwieriger. Die Anfragen stammen nicht mehr von Scheinfirmen sondern von Import- und Exportunternehmen mit nachvollziehbarer Adresse und Telefonnummer. Nicht selten sind diese allerdings ebenso ahnungslos wie die ausländischen Opfer. Da ist Vorsicht bei Erstanfragen angebracht, selbst wenn die meisten Anfragen aus China durchaus seriös sind. Es ist für die chinesische Mentalität eher ungewöhnlich, mit jemandem Geschäfte zu machen, den man nicht persönlich kennt oder der zumindest bereits eine gewisse Reputation hat.
Neuer Trick: die „Registrierung” einer Internet-Domain in China
Seit geraumer Zeit werden deutsche Unternehmen von angeblichen chinesischen Registrierungsfirmen angeschrieben. Diese Firmen weisen in ihren Anschreiben darauf hin, dass entweder der Domainname oder ein interessantes Schlüsselwort, das für den Internetauftritt des deutschen Unternehmens von Interesse sein kann, bereits durch ein chinesisches Unternehmen beantragt wurde. Erfahrungsgemäß handelt es sich in solchen Fällen häufig um "Akquiseversuche", bei denen die versuchte Fremdregistrierung nur vorgetäuscht wird. Ob der Antrag tatsächlich vorliegt, ist oft zweifelhaft.
Vielfach haben die Anbieter, die diese Art von "betrügerischen" Emails an ausländische Firmen versenden, auch keine Befugnis, Domainnamen zu registrieren. Es gibt in China eine begrenzte Anzahl von Anbietern, die von der chinesischen Internetregistrierungsbehörde CNNIC autorisiert sind, chinesische Domainnamen zu registrieren. Diese autorisierten Registrierungsfirmen können Sie auf der Homepage der CNNIC einsehen (siehe seiteliche Linkleiste Externe Links).
Bei der Anmeldung von Domainnamen genießt der zeitlich erste Antragsteller Vorrang. Zuerst sollte untersucht werden, ob ein Versuch zur Registrierung des fraglichen Domainnamens tatsächlich stattgefunden hat. Es ist daher zu empfehlen, bei Interesse an einem Domainnamen diesen so schnell wie möglich zu registrieren.
Im Falle einer tatsächlichen Fremdregistrierung besteht aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen oder sich an das chinesische Schlichtungsorgan CIETAC in Peking zuwenden. Die CIETAC ist durch die ICANN und CNNIC berechtigt, in Domainstreitigkeiten einer .cn Registrierung oder dem Streit über Schlüsselwörter zu schlichten. Für Domainnamen mit .com, und .org usw. besteht die Möglichkeit, sich an die Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Peking oder Hongkong zu wenden. Um erfolgreich zu sein, muss in solchen Fällen nachgewiesen werden, dass der Beschwerdeführer ein rechtliches Interesse, der gegenwärtige Inhaber dagegen kein rechtliches Interesse an der Eintragung und Nutzung des streitigen Domainnamens hat. Ein Beschwerdeverfahren wegen einer Domainnamen-Registrierung kann in der Praxis für deutsche Unternehmen in China zeitaufwendig und teuer sein.
Die Auslandshandelskammer (AHK) in China empfiehlt, in solchen Fällen einen Abkauf des Domainnamens durchzuführen. Hierbei kann die AHK China das Unternehmen auf Wunsch gern unterstützen. Zuerst wird untersucht, ob ein Versuch zur Registrierung des fraglichen Domainnamens tatsächlich stattgefunden hat, und – falls ja - wer dahinter steht. Danach können Verhandlungen mit der chinesischen Registrierungsfirma eingeleitet werden.
Kontakt:
German Chamber of Commerce Beijing
Unit 0811, Landmark Tower II,
8 North Dongsanhuan Road,
Chaoyang District, Beijing, 10004, P.R.China
Tel.: +86-10-65906930
+86-10-65900926 ext. 207/210
Fax: +86-10-65906313
E-Mail: germanchamber@bj.china.ahk.de
Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download).
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier.
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01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
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Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
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Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr
Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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