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INTERNATIONAL

Dänemark: Registrierungspflicht für entsandte Mitarbeiter

Die Gewerkschaften und das Finanzamt drängen neuerdings immer stärker darauf, dass die Einhaltung der seit 2008 bestehenden Registrierungspflicht für entsandte Arbeitnehmer strenger überwacht werden soll vom zuständigen Gewerbeamt.

Ausländische Unternehmen in Dänemark müssen deshalb mit verstärkten Kontrollen rechnen.

Werden ausländische Firmen in Dänemark angetroffen, die der Registrierungspflicht nicht nachgekommen sind, drohen Bußgelder. Dies gilt auch, wenn die Angaben verspätet oder unzureichend an das Gewerbeamt übermittelt wurden.

Alle ausländischen Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen, müssen sich seit dem 1. Mai 2008 beim Gewerbeamt in einem Zentralregister eintragen lassen. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Registrierung und ist mit keinen Kosten verbunden.

Leider wurde sie in der Vergangenheit nur von sehr wenigen ausländischen Unternehmen eingehalten. Wir möchten nochmals auf diese bestehende Pflicht und deren Einhaltung hinweisen! Eine erste Verwarnung kostet 5.000,00 DKK pro nicht registriertem Mitarbeiter.

Welche Firmen müssen sich melden und welche Angaben müssen sie übermitteln?

Die Meldepflicht besteht grundsätzlich für alle ausländischen Unternehmen, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden. Lediglich Einzelunternehmer und Unternehmen, die hochwertige technische Anlagen installieren und nicht dem Bereich Hoch- und Tiefbau zuzuordnen sind, unterliegen der Meldepflicht nicht. Die Installationsarbeiten dürfen aber nicht länger als acht Kalendertage dauern. Ansonsten sind die Leistungen ebenfalls beim Gewerbeamt anzumelden.

In der Anmeldung muss zum einen die Dienstleistung beschrieben werden, zum anderen sind auch der Einsatzort und jeder einzelne Mitarbeiter anzugeben.

Das Gewerbeamt stellt für diese Anmeldung ein Formular auf seiner Homepage zur Verfügung. Die Anmeldung muss spätestens am Tag der Entsendung beim Gewerbeamt vorliegen. Alle später eintretenden Änderungen sind umgehend ergänzend mitzuteilen. Die Formulare sind in dänischer und englischer Sprache erhältlich.

DOKUMENT-NR. 24353

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