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Bei der Beteiligung an Ausschreibungen in anderen EG-Mitgliedsstaaten, bei der Gründung von Niederlassungen oder bei der Ausübung von Berufen, bei denen eine Zulassungsbeschränkung besteht, wird in Einzelfällen von den zuständigen Behörden im EG-Ausland eine EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten verlangt. Besonders häufig ist dies in Belgien, Luxemburg und Österreich der Fall. Die Industrie- und Handelskammern stellen neben den Handwerkskammern diese Bescheinigung aus.
Die "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten" bildet den beruflichen Werdegang bzw. den Lebenslauf einer in der gewerblichen Wirtschaft oder in einem Handwerk aktiven Geschäftsperson nach. Zu Beginn befinden sich die Angaben zur Person. Am Schluss des Vordrucks besteht unter II. die Möglichkeit, einen erlernten Beruf, eine Schulausbildung oder ein abgeschlossenes Studium zusammen mit dem dazu erteilten Zeugnis, dem Diplom, dem erworbenen Titel bzw. der anerkannten Berufsbezeichnung einzutragen.
Zwischen den persönlichen Daten und der Ausbildung ist der Abschnitt I. dafür vorgesehen, verschiedene berufliche Tätigkeiten vom selbständigen Unternehmer bis zum Arbeitnehmer festzuhalten. Die Dauer der Tätigkeiten muss ausgezählt und zeitlich mit Jahren und Monaten beziffert werden. Die Abstufungen nennen wir hier nur kurz:
Die angegebenen Tätigkeiten müssen anhand von aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen dafür sind Schul- und Hochschulzeugnisse, Kaufmannsgehilfen- und Gesellenbriefe, Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister, Arbeitszeugnisse usw.
Weiterführende Informationen und ein elektronisches Formular erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.
Übrigens, der vollständige Titel dieser Bescheinigung lautet: "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach den Bestimmungen der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs"
Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download).
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Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken.
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08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier.
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01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen.
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Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr
Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr
28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch.
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Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich?
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Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr
Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr
© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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