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INTERNATIONAL

Inlandsmesseförderprogramm für junge innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert seit dem 1. Juni 2007 die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an verschiedenen internationalen Messen in Deutschland. Das Förderprogramm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Begünstigte sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.

Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsmesseständen, die von Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland organisiert werden. Die im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau werden bis zu 80 Prozent gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt je Teilnehmer und Messebeteiligung 7.500 Euro.

DOKUMENT-NR. 16478

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