. .
Illustration

INTERNATIONAL

Gruppenbeteiligung an Auslandsmessen

Das Programm zur Förderung von „Gruppenbeteiligungen an Auslandsmessen“ wird auch in 2012 durch das Land Baden-Württemberg angeboten.

Über das Programm werden Messeauftritte gefördert, wenn spätestens zwei Monate vor Messebeginn bei Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh als zuständiger Landesgesellschaft mindestens drei Anträge förderfähiger Unternehmen für die gleiche Messe vorliegen.

Als „mittelständische“ und damit förderfähige Unternehmen gelten

  • bei Messen in der Europäischen Union, Island, Norwegen und der Schweiz alle in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 5 Mio. Euro und weniger als 250 Beschäftigten
  • bei Messen in allen übrigen Ländern gelten grundsätzlich alle in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 30 Mio. Euro und weniger als 250 Beschäftige als förderfähig.

Zuschussfähig sind  Ausgaben für die "Standflächenmiete" oder für einen „Komplettstand“, wie sie in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Messeveranstalters ausgewiesen sind. Diese Kosten werden zu 50% bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag je Messe und Unternehmen beträgt bei Messen in der EU, Island, Norwegen und der Schweiz 3.000 Euro und in allen übrigen Ländern 6.000 Euro. Die Gruppenbeteiligung baden-württembergischer Unternehmen wird pro Messe mit insgesamt höchstens 30.000 Euro bezuschusst.

Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der für die Antragsgenehmigung zuständigen Landesgesellschaft BW-I in Verbindung zu setzen. Die IHKs sind gerne bei der Suche nach weiteren Ausstellern behilflich.

Kontakt:

Baden-Württemberg International (bw-i)
Gesellschaft für internationale wirtschaftliche
und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh
Willi-Bleicher-Str. 19
70174 Stuttgart
Ansprechpartnerin: Inge Schwarz
Tel.: 0711-227 87 61
Fax: 0711-227 87 22
E-Mail: Inge.Schwarz@bw-i.de

Förderfähig sind alle Auslandsmessen, die im Handbuch des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) "Trade Fair Guide Worldwide" aufgeführt sind oder im „m+a Messeplaner“.

DOKUMENT-NR. 73841

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: (7231) 20 11 36
  • Fax: 07231 20 14 11 36

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: +49 (7441) 86 05 21 8
  • Fax: +49 (7231) 20 14 31 8

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • TOP 10 MEISTGELESEN

Stand: Januar 2012
Wir haben die Informationen zu Luftfrachtsendungen für Bekannte Versender erneut überarbeitet und eine Fragenliste zur Entscheidungsfindung sowie ein Muster einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung erstellt (jeweils als Download). mehr

Stand: 14.02.2011
Eine Auswahl von Ausfüllhilfen für bestimmte Exportdokumente. Einfach am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken. mehr

08.07.2010
Grundlegende und weiterführende Informationen zur Pflichtzertifizierung in China sowie einen Warenkatalog und Dienstleisterverzeichnis finden Sie hier. mehr

01.09.2011
Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen. mehr

Wir beraten, informieren und recherchieren für Sie Informationen zu Importvorschriften weltweit. mehr

Informationen zum Warenverkehr mit Drittländern, über Lieferantenerklärungen, Carnets A.T.A., Ursprungszeugnisse, ISO-Ländercodes etc. mehr

28.11.2011.
Alle Jahre wieder werden für Vorlieferungen im Rahmen des Warenverkehrs mit Präferenzursprungswaren und zum Erhalt eines Präferenznachweises (EUR1 bzw. EUR-MED) Lieferantenerklärungen verlangt. Die Anforderungen an dieses Dokument sind hoch. mehr

Stand: 01.01.2012
Was ist ein Schengen-Visum, wie wird es beantragt und für welche Länder ist es gültig? Welche Dokumente sind für die Visa-Beantragung erforderlich? mehr

Stand: Mai 2010. Dieses Merkblatt soll Ihnen für die Verwendung des Carnets und Ausfüllen der Vordrucke eine Hilfe sein. Es stehen Ausfülldateien zur Verfügung. mehr

Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei - doch eine Reihe von Ausnahmen bestätigen die Regel, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Produkte. mehr

  • SERVICE