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INTERNATIONAL

Das US-amerikanische Re-Exportrecht

Halbtagesseminar
Termin: 10.12.2012, 9:00-12:00 Uhr, Pforzheim

Zum Thema

Das US-Recht enthält Vorgaben für die Ausfuhren von US-Gütern, Software und Technologie aus Deutschland (sogenannte Re-Exporte). Ebenso regelt das US-Recht alle deutschen Ausfuhren mit einem Mindestanteil kontrollierter amerikanischer Bestandteile (De-Minimis-Regel). So kann beispielsweise für die Ausfuhr einer Maschine aus Deutschland an ein Unternehmen in Brasilien nicht nur eine Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / Bafa), sondern auch der US-Genehmigungsbehörde (Bureau of Industry and Security / BIS) erforderlich sein. Wann unterliegt ein deutsches Exportgut diesen Bestimmmungen (De-Minimis-Regel)? Welche (natürlichen und juristischen) Personen haben sich an das US-Exportkontrollrecht zu halten? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie bei dem Halbtagesseminar am 07.05.2012.

Seminarinhalt

  • Die Vorschriften des US-(Re-)Exportrechts im Überblick
  • Der Begriff der „US-Person“
  • Fallbeispiele
  • Checklisten
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Diskussion

Referent

Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert

Ort

IHK-Bildungszentrum
Jahnstraße 40 (Nebengebäude)
75173 Pforzheim

Teilnahmegebühr

100,00 EUR pro Person (inkl. Seminarunterlagen und Tagungsgetränken)

DOKUMENT-NR. 84243

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