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Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

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Dokument-Nummer: 855

Der Ausbildungsnachweis als Berichtsheft

Pforzheim, 2006-06-14. Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Darin sind die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie in gewerblichen Berufen Themen des Berufsschulunterrichts einzutragen. So erfüllt das Berichtsheft eine didaktische Funktion und dient zugleich als Kontrollinstrument.

Download der Berichtshefte

Berichtsheft kaufmännisch, Download Word-Datei: Download
Berichtsheft "gewerblich":, Download Word-Datei: Download

Auszubildende erreichen ihre Lernziele besser mit dem Berichtsheft

Wann haben Sie das letzte Mal die Angaben ihrer Auszubildenden im Ausbildungsnachweis mit den Lernzielen des Ausbildungsplans verglichen?
Können Sie mit gutem Gewissen bestätigen, dass ihre Auszubildenden das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen können?
Haben Sie dazu ein ruhiges Plätzchen im Betrieb, wo die Auszubildenden ungestört die Ausbildungsinhalte der letzten Woche in den Ausbildungsnachweis eintragen können?
Besprechen Sie mit ihren Auszubildenden, wenn es sich aus dem Ausbildungsnachweis ergibt, dass Lerninhalte falsch oder unvollständig begriffen wurden?
Geben Sie ihren Auszubildenden Tipps, welches Thema in dieser Woche im Mittelpunkt des Berichts stehen sollte und besprechen Sie mit ihnen schon im Laufe der Woche, was dazu geübt werden muss?

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Auszubildende sind zum Führen des Berichtsheftes verpflichtet

Viele Ausbilderinnen und Ausbilder klagen über nachlässige, lieblose Führung der Hefte durch ihre Auszubildenden. Diese betrachten das Berichtsheft oft als überflüssige Pflichtübung und werden in dieser Auffassung nicht selten durch eine nachlässige Kontrolle der Berichtsheftführung durch den Ausbildungsbetrieb bestärkt.

Ausdrücklich erwähnt wird das Berichtsheft im Berufsbildungsgesetz als eine der Pflichten des Auszubildenden und als Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anzuhalten und diese durchzusehen.

Der Ausbildende hat den Auszubildenden die Berichtshefte kostenfrei auszuhändigen und Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Arbeitzeit zu führen sowie die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen zu überwachen.

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IHK-Grundsätze zum Führen eines Berichtsheftes

Die Industrie- und Handelskammer hat Grundsätze über das Führen von Berichtsheften aufgestellt. Danach ist der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten, Auszubildende, Ausbildungsstätte und gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden, in möglichst einfacher Form nachweisbar zu machen.

Der Ausbildende muss den Auszubildenden aktiv beeinflussen, das Berichtsheft zu führen und ihn auch überwachen. Mängel sind dem Auszubildenden aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuwirken.

1. Der Ausbildungsnachweis ist in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, ggf. Loseblattsystem) zu führen. Er hat den zeitlich und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten (Ausbildender, Ausbilder, Berufsschule und gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden) darzustellen. Er kann sowohl handschriftlich als auch mit Hilfe des PC erstellt werden.

2. Den Ausbildungsnachweisen sind die Ausbildungsordnungen zugrundezulegen. Der Ausbildungsnachweis soll der Systematisierung der Berufsausbildung dienen.

3. Der Ausbildungsnachweis ist mindestens monatlich zu prüfen und vom Ausbildenden, Auszubildenden und ggf. dem gesetzlichen Vertreter (bei jugendlichen Azubis) abzuzeichnen.

4. Der Auszubildende führt den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit im Betrieb.

5. Die regelmäßige Führung des Ausbildungsnachweises ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

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Besondere Hinweise

1. Der Ausbildungsnachweis ist ein Kontrollinstrument, das dann zum Tragen kommt, wenn z. B. der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat und anhand des Nachweises in Gegenüberstellung zum Ausbildungsplan eine mangelhafte Ausbildung nachweisbar ist (Schadenersatz wegen schlechter Ausbildung). Es liegt daher im Interesse des Ausbildungsbetriebes, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen regelmäßig zu überwachen.

2. Bei der Führung des Ausbildungsnachweises sollten die Angaben über die ausgeübte Tätigkeit auch Aussagen über die verwendeten Mittel enthalten.

Beispiele (Gastgewerbe):
nicht: Auf dem Gardemanger gearbeitet
sondern: Gemüsejulienne aus Karotten, Sellerie und Lauch geschnitten

nicht: Im Lager geholfen
sondern: Wareneingang von Frischgemüse kontrolliert
Beispielhafte Eintragungen für den Berufsschultag:
Putzverlust bei Gemüse berechnet.
Kalbfleisch und seine Verwendung als Braten- oder Grillfleisch.
Aufgaben von Bundestag und Bundesrat.

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Mitgliedsbetriebe können das Berichtsheft über u.a. Adresse beziehen. Ausbildungsbetriebe außerhalb des Kammerbezirks wenden sich bitte an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer.

 

 

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