„Intrahandelsstatistik“
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Halbtages-Seminar
Termin: 23.03.2010, 9:00-13:00 Uhr, IHK-Haus in Pforzheim
Seminarziel
Für den Warenverkehr im EU-Binnenmarkt besteht im Rahmen der Intrahandelsstatistik eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht, d.h. Unternehmen, die Waren in EU-Mitgliedsaaten liefern oder von dort beziehen, müssen diese Lieferungen und Bezüge an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden melden, sofern ihre Warenumsätze mit den anderen Mitgliedstaaten bezogen auf die jeweilige Verkehrsrichtung die jeweilige Meldeschwelle von 400.000 Euro überschreiten.
Die Teilnehmer/-innen erfahren, wann und was im Rahmen von Intrastat gemeldet werden muss und welche Vereinfachungen es gibt. Der Referent erstellt anhand von Fallbeispielen typische Praxisprobleme dar und erklärt, wie Intrastat-Meldungen korrekt und mit überschaubarem Zeitaufwand vorgenommen werden können.
Seminarinhalt
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- Gegenstand der Außen- und Intrahandelsstatistik
- Auskunftspflicht im Intrastat-Erhebungssystem
- Intrahandelsstatistik und Umsatzsteuerrecht
- Abgabetermin, Berichtigungen
- Befreiungen, Vereinfachungen und Schwellenwertregelungen
- Meldewege (u.a. Meldebogen, IDEV-online)
- Fallbeispiele, z.B. Meldepflichten bei Lohnveredelung, Konsignationslager, Dreiecks- und Reihengeschäften
Referent
Jürgen Elberskirch, Statistisches Bundesamt Wiesbaden
Ort
IHK-Haus, Dr.-Brandenburg-Straße 6, 75173 Pforzheim
Teilnahmegebühr
100,00 EUR (inkl. Seminarunterlagen und Tagungsgetränken)
Anmeldung




