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Informationen zu den Themen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Haftung des Geschäftsführeres, Schlichtung, Konfliktmanagement, Schiedsvereinbarungen, Kartellrecht, Sachverständigenwesen, Sicherheit, Wirtschaftskriminalität sowie eine Linkliste zum Thema „Fair Play”.
27.04.2011
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für Streitigkeiten aus jedem bei der IHK Nordschwarzwald bestehenden und registrierten Ausbildungsvertrag.
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Informationen zum Antragsverfahren zur Bestellung und Vereidigung, Sachverständigensuche, Fachgremium Edelsteine und Schmuck, Merkblätter, Gebühren. mehr
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten mehr
Warnungen vor betrügerischen „Maschen“, Informationen zur beruflichen Rehabilitation, Infos zu Schiedsvereinbarungen, Kow-how-Schutz und vieles mehr. mehr
Nützliche Websites zum Thema "Fair Play" mehr
Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (früher Antidiskriminierungsgesetz genannt) beschlossen. Das Gesetz hat wesentliche Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts, allerdings ist auch mit Eingriffen in das allgemeine Zivilrecht im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen und Vermietungen zu rechnen. mehr
Informationen.
Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer kontrollieren und bekämpfen. Im engeren Sinne bezeichnet Kartellrecht auch das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) und die damit sachlich zusammenhängenden Bestimmungen.
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01.01.2011 - Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim, bestellt gemäß § 36 der Gewerbeordnung Sachverständige für bestimmte wirtschaftliche Sachgebiete. Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wird, muß ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Die Industrie- und Handelskammer ist örtlich zuständig für diejenigen Bewerber, die ihre berufliche Niederlassung oder ihren Hauptwohnsitz in der Region Nordschwarzwald (Stadtkreis Pforzheim, Landkreise Enzkreis, Calw, Freudenstadt) haben. mehr
01.01.2011 - Die erforderlichen Antragsunterlagen und Nachweise der fachlichen Eignung sowie Hinweise auf weiter vorzulegende Unterlagen anderer Institutionen. mehr
2008-02-06
Wirtschaftsmediation ist ein Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Unternehmen. Was Mediation ist und welche Vorteile sie gegenüber dem gerichtlichen Verfahren hat, erfahren Sie hier.
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© Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (IHK), Sitz: Pforzheim.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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