. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Abgrenzung zum Handwerk

Abgrenzung zum Handwerk Informationen zu Zugehörigkeitskriterien eines Unternehmens zu einer IHK oder einer Handwerkskammer

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Tankstellenerlass Hessen (PDF, 765 KB)

08.03.2010.
Der Tankstellenerlass erläutert, welche Kraftfahrzeug-Reparaturen an Tankstellen ohne Meisterbrief durchgeführt werden dürfen. zum Download

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Tiefbauarbeiten

12.01.2010
Die Berufsbilder des industriellen Tiefbaus, des zulassungspflichtigen handwerklichen Straßenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus überschneiden sich in vielen Bereichen, u. a. dort, wo es um die Schaffung von Entwässerungskanälen sowie das Anlegen von Wegen und (Park-)Plätzen geht. Dadurch gestaltet sich die Abgrenzung schwierig. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Sicherheitstechnik

12.01.2010. Das vorliegende Merkblatt soll bei der Beurteilung helfen, welche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Sicherheitstechnik stehen, ohne oder mit einer Handwerksrolleneintragung ausgeübt werden dürfen. Durch die Beschreibung der Tätigkeiten und durch die Feststellung der für die Ausführung erforderlichen Qualifikationen gibt dieses Merkblatt Hilfestellung bei dieser Abgrenzungsfrage. Sie ist auch für die Feststellung wichtig, ob aufgrund von sicherheitstechnischen Vorkehrungen Versicherungen ihre Prämien reduzieren. Erforderlich hierfür ist eine fachmännische Installation. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Abgrenzung vom Einbau genormter Baufertigteile, Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24, zu nichthandwerklichen Tätigkeiten

12.01.2010. Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fragen dazu gibt, was als handwerksähnliche Tätigkeiten im Rahmen der Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der HwO, und was als nichthandwerksähnlich anzusehen ist. Der Wortlaut der Nr. 24 gibt hierzu selbst Hinweise. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Fassadenbau, -Montage

11.01.2010. Technische Verfahren, an bestehenden Gebäuden neue Fassaden anzubringen oder an Neubauten Fassaden zu montieren, werden immer stärker eingesetzt. Dadurch ergeben sich Fragen, welche Tätigkeiten den zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen wie z. B. dem Maurer, Dachdecker oder Metallbauer zuzuordnen sind und welche Tätigkeiten sich hiervon unabhängig entwickelt haben. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Hausmeisterdienste

11.01.2010. Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk?

11.11.2010. Das Anlegen von befahrbaren Wegen und (Park-)Plätzen im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen gehört zum Berufsbild des nichthandwerklichen Gewerbes des Garten- und Landschaftsbauers; insoweit überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Urteil gegen den Bundesverband Reifenhandel

2009-01-27. Mit Artikel auf unserer Homepage hatten wir Sie von der Entscheidung des LG Hof über die Klage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk unterrichtet. Der BRV hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese war jedoch ebenfalls erfolglos. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Erneutes Urteil gegen den Bundesverband Reifenhandel

10.04.2008. Das LG Hof hat die Klage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk gegen einen Reifenhandel abgewiesen, der auch Reifen wechselt, montiert und auswuchtet. Nach dem LG Itzehoe ist dies die zweite Entscheidung zu Gunsten der Reifenhändler ohne Meisterqualifikation. mehr

ABRENZUNG HANDWERK

Sachlich und methodisch bahnbrechendes Urteil in der Abgrenzung zum Handwerk

03.04.2008. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim ordnet Nagelstudios als Branche generell den Industrie- und Handelskammern zu. Damit wurde in der Sache das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt. Das Urteil des VGH Mannheim ist mittlerweile rechtskräftig, da die Handwerkskammer Karlsruhe die auf die Einlegung von Rechtsmitteln beim Bundesverwaltungsgericht verzichtet hat. mehr

HANDWERKSRECHT

Reifenmontage nur noch von Handwerksmeistern?

16.08.2006.
Ein dem Handwerk nahe stehendes Institut in München ist im Auftrag des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. zum Ergebnis gekommen, dass Reifenmontage zukünftig nur noch von Reifen- und Vulkaniseurmeistern durchgeführt werden darf. In Veröffentlichungen im Vorgriff auf das Gutachten entstand der Eindruck, dass durch dieses Gutachten eine Änderung der Rechtslage eintritt. Dieser Eindruck ist falsch! mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Schwarzarbeit oder zulässige gewerbliche Tätigkeit?

Januar 2010. Regelmäßig wird in den Wirtschaftsteilen der Tagespresse die Schwarzarbeit thematisiert. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren immer wieder Regelungen geschaffen, um der Zunahme der Schwarzarbeit entgegen zu wirken. Schwarzarbeit liegt nach dem Verständnis des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und auch der Gesellschaft dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten ausgeübt wird. Durch sie müssen wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang erzielt werden. Voraussetzung der Schwarzarbeit ist also, dass es sich um eine illegale Tätigkeit handelt. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Akustik und Trockenbau

11.01.2010. Der Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe” (s. § 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, eingefügt durch Art. 1 des Gesetzes vom 31.5.2000). Somit handelt es sich beim Akustik- und Trockenbau um einen Fall des § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 HwO, weil er sich nicht aus dem Handwerk entwickelt hat. mehr

ABGRENZUNG ZUM HANDWERK

Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel

11.01.2010. Grundsätzlich gilt, dass Kraftfahrzeugreparaturen handwerksrechtlich nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Der Kraftfahrzeugtechniker ist zulassungspflichtiges Vollhandwerk nach der Anlage A der HwO. Von diesem Grundsatz gibt es vier Ausnahmetatbestände, bei deren jeweiligem Vorliegen Kfz-Reparaturen ohne Meisterqualifikation ausgeübt werden dürfen. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 7967

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.01.2009.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung. mehr

15.08.2011.
Der BMF hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2012 sowie eine Übersicht über die landesunterschiedlichen Werte bekannt gegeben. mehr

13.12.2011.
Mit Schreiben vom 08.12.2011 hat das BMF die ab 01.01.2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen neu bekanntgegeben. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

  • SERVICE