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RECHT UND FAIR PLAY

Musterverträge - Sammlung

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden.

MUSTERVERTRÄGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

13.12.2011.
Diese IHK-Information gibt einen Überblick über die bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) häufig auftretenden Problemen mit praktischen Hinweisen. mehr

MUSTERVERTRÄGE

Der Handelsvertreter

13.12.2011.
Die IHK-Information gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und häufig auftretende Probleme im deutschen Handelsvertreterrecht. mehr

MUSTERVERTRAG

Vollzeit-Arbeitsvertrag

03.03.2011
Für Arbeitsverträge gelten keine besonderen Formvorschriften. Nach dem Abschluss des Vertrages übernehmen die Vertragspartner Pflichten und erhalten Rechte. mehr

MUSTERVERTRAG

Teilzeitarbeitsvertrag

03.03.2011
Für Teilzeitbeschäftigte gelten grundsätzlich dieselben Rechte wie für Vollzeitbeschäftigte: Auch sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, genießen Kündigungsschutz und erhalten Lohnfortzahlung, wenn sie krank werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Befristete Verträge: Mit und ohne Sachgrund sowie projektbezogen

03.03.2011
Für befristete Arbeitsverhältnisse gelten besondere Bedingungen. Laut gruender-mv.de unterscheidet das Teilzeit- und Befristungsgesetz zwischen kalendermäßig und zweckbefristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund und kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund. Vorsicht: Fehler in befristeten Arbeitsverträgen können im schlimmsten Fall zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen führen.

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MUSTERVERTRAG

Der Vertrag über freie Mitarbeit

03.03.2011
Bei der freien Mitarbeit besteht kein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Da der freie Mitarbeiter eine Dienstleistung erbringt, heißt der Vertrag nicht Arbeitsvertrag, sondern Dienst- oder Werkvertrag. Der freie Mitarbeiter erhält auch keinen Lohn, sondern ein Honorar. mehr

MUSTERVERTRAG

Praktikumsvertrag

03.03.2011.
Ein Praktikum grenzt sich in der Regel von einem normalen Arbeitsverhältnis dadurch ab, dass die Arbeitsleistung nicht im Mittelpunkt steht. Praktika sind vorübergehend. mehr

MUSTERVERTRÄGE

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (PDF, 109 KB)

08.08.2011.
Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wie bestelle ich diesen? Welche Rechte und Pflichten hat er? Wo kann ich mich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren? Wo erhalte ich Musterverträge? Auf alle diese Fragen rund um den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt das Merkblatt Antwort. zum Download

MUSTERVERTRÄGE

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Umfis) (PDF, 32 KB)

29.10.2010.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftrag umfasst folgende Tätigkeiten: Betrieb des Online-Systems, in dem IHK und die eingetragenen Unternehmen die UMFIS-Daten online zentral verwalten. Speicherung der erfassten Daten zum Zweck der Auswertung durch die IHK bzw. zur definierten Abfrage durch Dritte. Eine Vergütung für die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist vom Auftraggeber nicht zu zahlen. zum Download

MUSTERVERTRAG

Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken via Brief, E-Mail, Fax und Telefon

28.06.2010.
Bei Werbemaßnahmen sind datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Unser Merkblatt gibt dazu einen Überblick. Die wichtigsten datenschutzrechtlichen Begriffe sind im Anhang erläutert. mehr

MUSTERVERTRAG

Merkblatt: Werbung gegenüber Verbrauchern und Unternehmen

28.06.2010.
Die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung sowie die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes haben Neuregelungen mit sich gebracht, die für den werbenden Gewerbetreibenden von hoher Relevanz sind. Mit diesem Merkblatt informiert die IHK über die Zulässigkeit und Voraussetzungen bestimmter Werbeformen. mehr

MUSTERVERTRAG

Merkblatt: Das Bankrecht (PDF, 73 KB)

11.03.2010.
Die Beziehung zwischen dem Kreditinstitut und dem Unternehmen ist von vielen rechtlichen Verflechtungen geprägt. Die Spanne reicht von der Eröffnung eines Kontos bis zum Bankkredit. zum Download

MUSTERVERTRAG

Bau-Werkvertrag (Muster)

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Grundinformation für Ingenieur-Dienstleistungen (PDF, 65 KB)

2009-08-20
Inhalt:
1. Marktchancen und Risiken von Ingenieurdienstleistern und mögliche Tätigkeitsfelder
2. Rechtliche Voraussetzungen
3. Honorar- und Vertragsmodelle
4. Unternehmenspräsenz, Marketing, Vereinigungen, Netzwerke
5. IHK-Angebot für Ingenieurdienstleister
6. Europäische Richtlinien, Normung, Schutzrechte
7. Weiterführende Hinweise, Links und nützliche Adressen
zum Download

MUSTERVERTRAG

Merkblatt: Geschäftsraum-Mietvertrag

Stand: 01.11.2007.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Mustervertrag für Immobilienverwalter (Mietverwaltung)

Stand: 01.01.2008.
Der Immobilienverwalter ist verpflichtet, die Immobilienverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Er ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen uns sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten und zu vertreten. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Maklervertrages

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Aufhebungsvertrages

Stand: 01.11.2006.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung.Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Stand: 01.01.2009.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines befristeten Arbeitsvertrages

Stand: 01.01.2000.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung. mehr

MUSTERVERTRAG

Software-Pflegevertrag (Muster)

Stand: 01.01.2008.
Zunehmend übernehmen unabhängige Unternehmen die Pflege der Software. Während der typische Software-Erstellungsvertrag vom BGH als Werkvertrag qualifiziert wurde, hat der Software-Pflegevertrag dienst- und werkvertraglichen Charakter. Einfache Kontrolltätigkeiten wie die Diagnose von Mängeln unterliegen in der Regel Dienstvertragsrecht. Werkvertragsrecht kommt hingegen zur Anwendung, wenn der Anbieter für den Eintritt eines Erfolges einstehen will. mehr

MUSTERVERTRAG

Softwareerstellungsvertrag - Muster

Stand: 01.01.2008.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung

Stand: 01.01.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Mustervertrag für Hausverwalter

Stand: 2006-01-01.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Bau-Subunternehmervertrages

Stand: 01.01.2008.
Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. mehr

MUSTERVERTRAG

Mustervertrag für freie Mitarbeiter

01.01.2009.
Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster-Anstellungsvertrag und Vergütung des GmbH-Geschäftsführers

Stand: 01.01.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Anstellungsvertrages mit einem leitenden Angestellten

Stand:Januar 2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Subunternehmervertrages - allgemein

Stand: 01.01.2008.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Beratungsvertrages (Werkvertrag)

Stand: 01.01.2008.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

MUSTERVERTRAG

Muster eines Kaufvertrages (bewegliche Sachen)

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

MUSTERVERTRAG

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr - Mustervertrag

01.01.2008.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.
mehr

MUSTERVERTRAG

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr - Mustervertrag

2008-01-01
AGB für nicht-kaufmännischen Verkehr: Verkäufer ist Unternehmer - Käufer ist Verbraucher. mehr

HANDELSVERTRETERRECHT

Internationaler Handelsvertretervertrag

27.10.2010.
Vielfach bedienen sich Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte der Hilfe von Handelsvertretern. Das aktualisierte Merkblatt der IHK Berlin weist auf die wichtigsten Aspekte beim Erstellen eines grenzüberschreitenden Handelsvertretervertrages hin.
Wir danken der IHK Berlin für die Überlassung und freundliche Erlaubnis zum Nachdruck. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Muster eines Handelsvertretervertrages

Stand: 2008-01-15.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern, dem Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb Baden-Württemberg e.V. (CDH), der Berufsorganisation der Handelsvertreter, oder bei Rechtsanwälten, eingeholt werden.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die unterschiedliche Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 10936

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Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.01.2009.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung. mehr

15.08.2011.
Der BMF hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2012 sowie eine Übersicht über die landesunterschiedlichen Werte bekannt gegeben. mehr

13.12.2011.
Mit Schreiben vom 08.12.2011 hat das BMF die ab 01.01.2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen neu bekanntgegeben. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

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