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RECHT UND FAIR PLAY

Europarecht

Aktuelles

EUROPARECHT

Ihr Helfer bei Problemen mit EU-Behörden (PDF, 224 KB)

30.09.2011. Unternehmen, Verbände und Organisationen mit satzungsmäßigem Sitz in der Europäischen Union können sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der EU beschweren. zum Download

EUROPA

EU-Bürgerdienste „Your Europe Advice“ und „SOLVIT“ berichten über verstärkte Inanspruchnahme

02.03.2011
Die Europäische Kommission berichtet am 21.02.2011 über die Jahresberichte 2010 der beiden Dienste „Your Europe Advice“ und „SOLVIT“. Beide Dienste unterstützen Bürger und Unternehmen in Europa dabei, sich über ihre Rechte im Binnenmarkt zu informieren und diese Rechte wahrzunehmen. mehr

EUROPARECHT

EG-Zahlungsrichtlinie veröffentlicht

15.03.2011
Die Richtlinie 2001/7/EU soll die Zahlungsmoral auch der öffentlichen Hand verbessern. mehr

RECHT

Rechtspolitische Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft

20.01.2011. Als Prioritäten im rechtlichen Bereich nennt die ungarische Regierung den Datenschutz, das EU-Patent, die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung (Brüssel I-VO), die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und die Umsetzung der Vorgaben der EU-Grundrechtecharta. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Mitglieder der Kommission unter Kommissionspräsident José Manuel Barroso (2010–2014) (PDF, 182 KB)

Die Europäische Kommission ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU). Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr. Sie hat jedoch auch noch weitere Funktionen, insbesondere besitzt sie das alleinige Initiativrecht für die EU-Rechtsetzung. Als „Hüterin der Verträge” überwacht sie die Einhaltung des Europarechts durch die EU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. ( Quelle: Wikipedia) zum Download

RECHT UND FAIR PLAY

Statistik und Namenslisten europäischer Rechtsformen

Auf der Website von LIBERTAS – Europäisches Institut GmbH, einem Think-Tank für europäische und internationale Wirtschaftsfragen, kann man jetzt alle europäischen existierenden Rechtsformen aktuell abfragen: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die Europäische Gesellschaft („Europa-AG”, S.E.), die Europäische Genossenschaft (S.C.E.)und der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EGTC/EVTZ), an dem allerdings ausschließlich öffentlich-rechtliche Mitglieder teilnehmen können. Im Europäischen EWIV-Informationszentrum bei LIBERTAS werden die erreichbaren Angaben regelmäßig zusammengestellt und auf der Website www.libertas-institut.eu (im EWIV-Informationszentrum) in vier Sprachversionen eingestellt. externer Link

EUROPARECHT

Das europäische Mahnverfahren und das europäische Bagatellverfahren

31.03.2008.
Am 12.12.2008 tritt die EG-Verordnung 1896/2006 zum europäischen Mahnverfahren in Kraft. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen einen in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Dänemarks anerkannten Vollstreckungstitel zu erlangen. mehr

EUROPARECHT

Probleme mit der EU? Wer kann Ihnen helfen?

24.10.2011.
Überblick über Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen, welche Hilfestellung bei Lösung von Problemen bieten. mehr

EUROPARECHT

Die Europäische Union (PPT, 686 KB)

2008. Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der Europäischen Union. In der vorliegenden Präsentation soll beschrieben werden, welche Aufgaben die Organe der EU haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation richtet sich an alle, die Vorträge zu europäischen Themen halten und sollen zur Veranschaulichung beitragen. Powerpoint-Datei, 400 kB. zum Download

 
 

DOKUMENT-NR. 9244

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IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

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Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung. mehr

15.08.2011.
Der BMF hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2012 sowie eine Übersicht über die landesunterschiedlichen Werte bekannt gegeben. mehr

13.12.2011.
Mit Schreiben vom 08.12.2011 hat das BMF die ab 01.01.2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen neu bekanntgegeben. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

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Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

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