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SCHULDRECHT

Das neue Schuldrecht nach der Reform

Informationen zum Thema Schuldrecht, dem für das Leben wichtigsten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

SCHULDRECHT

Sie haben Post! Absender: Inkassounternehmen. Kein Grund zur Panik!

30.09.2011.
Der Briefträger war da und hat die Post gebracht. Die Sendungen werden durchgesehen und ein Umschlag mit  dem Absender “Inkassounternehmen“ entdeckt. Was ist zu tun? mehr

SCHULDRECHT

Zwangsvollstreckung trotz geändertem Gläubiger-Namen

30.09.2011.
Namen sind Schall und Rauch: Ändert eine Bank oder ein anderes Unternehmen seine Firmenbezeichnung, so verlieren noch unter dem alten Namen ausgestellte Schuldentitel nicht ihre Gültigkeit und können weiterhin eingetrieben werden. mehr

STRAFZETTEL

Knöllchen aus Europa

19.03.2010. Im EU-Ausland verhängte Knöllchen für Autofahrer werden künftig auch in Deutschland eingetrieben, wenn sie mehr als 70 Euro betragen. Der Bundesrat billigte vor Kurzem einen entsprechenden Gesetzesentwurf. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Merkblatt: Grenzüberschreitende Mahnverfahren (PDF, 33 KB)

22.07.2009.
Dieses Skript hilft Ihnen, wenn Sie gegen einen im Ausland befindlichen Schuldner Ihre Forderung durchsetzen wollen. Wir zeigen Ihnen auf, wann die Durchführung eines deutschen Mahnverfahrens in grenzüberschreitenden Fällen möglich ist. Wir geben Hinweise zu dem richtigen Gericht, bei dem Sie den Erlass eines grenzüberschreitenden Mahnbescheides beantragen müssen und führen auf, was Sie in den Antrag schreiben. Schließlich wird erklärt, wie das Verfahren nach der Zustellung im Ausland weiterläuft und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Abschließend informieren wir Sie über das neue Europäische Mahnverfahren. Wir danken der IHK Wiesbaden für die freundliche Überlassung und Erlaubnis zum Nachdruck. zum Download

ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Merkblatt: Zwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen (PDF, 59 KB)

06.07.2009. Wenn ein Gläubiger ein Urteil zur Zahlung eines bestimmten Betrages vor Gericht erwirkt und der Schuldner nicht leistet, hat der Gläubiger die Möglichkeit, durch zwangsvollstreckende Maßnahmen den Betrag beizutreiben. Wir danken der IHK Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau für die Überlassung und freundliche Erlaubnis zum Nachdruck. zum Download

RECHT UND FAIR PLAY

Zivilprozessrecht mit Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels. Die Zwangsvollstreckung darf in den meisten Rechtsordnungen auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden. mehr

SCHULDRECHTSREFORM

Schuldrechtsreform - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Das Schuldrecht ist der für unser Leben wichtigste Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 2452

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Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.01.2009.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Kammern Musterverträge zur Verfügung. mehr

15.08.2011.
Der BMF hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2012 sowie eine Übersicht über die landesunterschiedlichen Werte bekannt gegeben. mehr

13.12.2011.
Mit Schreiben vom 08.12.2011 hat das BMF die ab 01.01.2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen neu bekanntgegeben. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

2004-02-07. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- und körperschaftsteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen. Das Merkblatt beantwortet typische Fragen zur Abgrenzung Gewerbebetrieb - Freiberufler. mehr

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