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GESELLSCHAFTSRECHT
„Formularbuch Gesellschaftsrecht“
Das Formularbuch Gesellschaftsrecht hat die passenden Muster samt praktischen Erläuterungen für jeden Sachverhalt und alle Rechtsformen – von der Gründung bis zur Liquidation. Auch für Konzerne und Umwandlungen. Mit steuer- und kostenrechtlichen Hinweisen.
Köln, 16.07.2012. Literaturtipp/Buchbesprechung. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so beratungsintensiv wie das Gesellschaftsrecht. Entsprechend hoch ist der Gestaltungsbedarf. Mit dem neuen Formularbuch zum Gesellschaftsrecht aus dem Verlag Dr. Otto-Schmidt tragen 12 erfahrene Autoren aus der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungs- und Notariatspraxis gemeinsam mit den beiden Herausgebern RA und StB Dr. Lambertus Fuhrmann und Notar Dr. Eckhard Wälzholz dazu bei, die Gestaltungsberatung zu erleichtern.
Die Schwerpunkte werden im Formularbuch deutlich praxisbezogen gesetzt: Möglichst viele der im „Leben“ einer Gesellschaft vorkommenden Ereignisse werden anhand von Formularen für alle im Wirtschaftsleben gängigen Rechtsformen abgebildet. Auf ihnen liegt das Hauptaugenmerk des Werkes. Begleitende Erläuterungen und Anmerkungen – auch zu steuerlichen und kostenrechtlichen Gesichtspunkten – stehen ganz im Dienste der Formulare und ihrer Verwendung in der Praxis.
Zunächst folgt das Werk dem üblichen „Kanon“ der Rechtsformen. Es beginnt mit der Aktiengesellschaft (1. Teil), behandelt sodann die GmbH (2. Teil) und gelangt schließlich über die Stiftung (3. Teil) zu den Personengesellschaften (4.–7. Teil). Am Ende stehen die konzernrechtlichen Sachverhalten (8. Teil) und die Umwandlungen (9. Teil).
Jedem dieser Teile wiederum liegt ein einheitlicher Aufbau zugrunde, der von der Gründung der jeweiligen Gesellschaft und ihren unterschiedlichen Spielarten über die Gesellschaftsverträge einschließlich ihrer Änderungen zu den Kapitalmaßnahmen führt.
Daran schließen sich die innenrechtlichen Vorgänge an, wie etwa Anteilsübertragungen, Gesellschafterwechsel sowie Organbestellungen und -abberufungen und deren Beschlüsse. Den Abschluss bildet die „natürliche“ Beendigung der Gesellschaft durch Liquidation.

