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RECHT UND FAIR PLAY

„Buchführung und Steuern“

2010-11-18. Buchbesprechung / Literaturtipp. Betriebssicher buchen, Recht behalten gegenüber dem Finanzamt und weniger Steuern zahlen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Inhalt der vorliegenden Ergänzungen  9 – 11/2010 u.a.:
Einschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig
Neue Rechtslage zum Vorsteuerabzug
Innergemeinschaftliche Lieferung nicht steuerfrei
Grunderwerbsteuer
Investitionszulage
Reisekosten 2010/2011
Steuertipps zum Jahreswechsel
Vorsteuer-Vergütung
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Doppelte Haushaltsführung
Steuern sparen durch optimale Gestaltung Ihrer Abschreibung
Altersentlastungsbetrag
Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge.

Bibliografie

Titel: Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht
Verfasser: Figge
2010, 2208 S., Loseblattwerk, Grundwerk im Ordner, inkl. CD,
Ergänzungen 9, 10 und 11/2010
Dr. Otto Schmidt Verlag KG, 50946 Köln
ISBN 978-3-504-44226-2
Preis des Gesamtwerks: € 159.00 (inkl. MwSt.).

DOKUMENT-NR. 74095

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IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

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Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

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Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

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