. .
Illustration

URHEBERRECHT

Europäisches Parlament für die „verstärkte Zusammenarbeit“ beim EU-Patent

Am 15. Februar 2011 hat das Europäische Parlament der Anwendung des so genannten Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit in der Frage des EU-Patents zugestimmt. Bis Jahresende könnten somit gemeinsame Standards für den Patentschutz in der EU gelten.

Berlin, 07.03.2011. Nach dem nötigen Ratsbeschluss, vermutlich im Wettbewerbsfähigkeitsrat am 9./10. März 2011, wird die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge zur Sprachenregelung und zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes vorlegen.

Der Versuch, ein einheitliches Unionspatent einzuführen, ist bisher am Konflikt über die Frage gescheitert, in welcher Sprache das Patent angemeldet werden darf. Die Europäische Kommission hat die Drei-Sprachen-Regelung (Deutsch, Französisch und Englisch) vorgeschlagen. Italien und Spanien sperren sich gegen diese Lösung. Im Dezember 2010 hatten deshalb zwölf Mitgliedstaaten den Antrag zur Einleitung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit gestellt: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien, Schweden und Großbritannien. Die übrigen Mitgliedsländer außer Italien und Spanien haben bereits ihr Interesse an einer Teilnahme signalisiert. Nach dem Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit kann eine Gruppe von Mitgliedstaaten gemeinsame Regelungen einführen, ohne dass sich die anderen Staaten daran beteiligen müssen. Nicht teilnehmende EU-Staaten können sich jederzeit dem Verfahren anschließen.

Dieses Thema ist für innovative Unternehmen besonders relevant, wie der DIHK-Innovationsreport 2010 zeigt: Im Bereich von Forschung und Innovationen sehen 40 Prozent der Unternehmen den europaweiten Schutz geistigen Eigentums durch ein EU-Patent als die zweitwichtigste Aufgabe der EU nach der Bereitstellung von EU-Förderprogrammen an. Derzeit kostet der Europäischen Kommission zufolge ein Patent, das lediglich in 13 Staaten gültig ist, rund 20.000 Euro, wovon allein 14.000 Euro für Übersetzungen veranschlagt werden müssen. Damit ist ein EU-Patent rund zehnmal teurer als ein US-Patent (etwa 1.850 Euro).

Quelle: DIHK-Redaktionsdienst März 2011

DOKUMENT-NR. 78478

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

  • SERVICE