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URHEBERRECHT
Europäisches Parlament für die „verstärkte Zusammenarbeit“ beim EU-Patent
Am 15. Februar 2011 hat das Europäische Parlament der Anwendung des so genannten Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit in der Frage des EU-Patents zugestimmt. Bis Jahresende könnten somit gemeinsame Standards für den Patentschutz in der EU gelten.
Berlin, 07.03.2011. Nach dem nötigen Ratsbeschluss, vermutlich im Wettbewerbsfähigkeitsrat am 9./10. März 2011, wird die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge zur Sprachenregelung und zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes vorlegen.
Der Versuch, ein einheitliches Unionspatent einzuführen, ist bisher am Konflikt über die Frage gescheitert, in welcher Sprache das Patent angemeldet werden darf. Die Europäische Kommission hat die Drei-Sprachen-Regelung (Deutsch, Französisch und Englisch) vorgeschlagen. Italien und Spanien sperren sich gegen diese Lösung. Im Dezember 2010 hatten deshalb zwölf Mitgliedstaaten den Antrag zur Einleitung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit gestellt: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien, Schweden und Großbritannien. Die übrigen Mitgliedsländer außer Italien und Spanien haben bereits ihr Interesse an einer Teilnahme signalisiert. Nach dem Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit kann eine Gruppe von Mitgliedstaaten gemeinsame Regelungen einführen, ohne dass sich die anderen Staaten daran beteiligen müssen. Nicht teilnehmende EU-Staaten können sich jederzeit dem Verfahren anschließen.
Dieses Thema ist für innovative Unternehmen besonders relevant, wie der DIHK-Innovationsreport 2010 zeigt: Im Bereich von Forschung und Innovationen sehen 40 Prozent der Unternehmen den europaweiten Schutz geistigen Eigentums durch ein EU-Patent als die zweitwichtigste Aufgabe der EU nach der Bereitstellung von EU-Förderprogrammen an. Derzeit kostet der Europäischen Kommission zufolge ein Patent, das lediglich in 13 Staaten gültig ist, rund 20.000 Euro, wovon allein 14.000 Euro für Übersetzungen veranschlagt werden müssen. Damit ist ein EU-Patent rund zehnmal teurer als ein US-Patent (etwa 1.850 Euro).
Quelle: DIHK-Redaktionsdienst März 2011

