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FERNABSATZ

Rücksendekosten bei Fernabsatz

Online-Händler, insbesondere eBay-Händler, sind einer kostenpflichtigen Abmahnung ausgesetzt. Wer in der gesetzlich vorgesehenen Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40 Euro die Rücksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen.

Ansonsten kann dies als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden, nachdem mittlerweile mehrere Gerichtsentscheidungen vorliegen, die das Fehlen einer solchen AGB-Regelung als wettbewerbswidrig eingestuft haben.

Online-Händler sollten daher folgende Maßnahmen treffen: Verzicht auf die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung oder Aufnahme einer entsprechenden vertraglichen Regelung in die AGB. Ein Verzicht hat zur Folge, dass ein Händler nach einem Widerruf zwar in jedem Fall die Rücksendekosten tragen muss, er aber keine Abmahnung in diesem Bereich mehr befürchten muss. Sollen hingegen dem Kunden die Rücksendekosten auferlegt werden, ist nach den aktuellen Gerichtsentscheidungen die zusätzliche Regelung in den AGB zwingend erforderlich.

DOKUMENT-NR. 25912

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