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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Dokument-Nr.: 15042)
AGG
Versicherbarkeit gegen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Pforzheim, 2007-03-05. Das seit 18. August 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat, wie bereits mehrfach berichtet, erhebliche Haftungsrisiken für Unternehmer und insbesondere auch Arbeitgeber zur Folge. So haftet der Unternehmer nicht nur für mögliche Verstöße seiner Mitarbeiter, sondern auch für betriebsfremde Dritte. Es kann somit nicht mehr ausgeschlossen werden, das auch bei sorgfältiger Beachtung dieser neuen Vorschriften ein Anspruch gegen den Unternehmer gerichtet wird.
Verschärft wird dies durch den Grundsatz, das der Unternehmer bei einer Inanspruchnahme beweisen muss, da er NICHT gegen die gesetzlichen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen hat.
Da auch bei sorgfältigster Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ein Restrisiko verbleibt, hat die Versicherungswirtschaft bereits ein Haftpflichtversicherungskonzept zum Schutz vor Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen entwickelt. Versichert sind hierbei Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Organmitglieder und leitende Angestellte der Unternehmen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz erfasst.
Der jährliche Versicherungsbeitrag orientiert sich am Umsatz des Unternehmens. Beispielhaft kostet der Versicherungsschutz für ein Unternehmen mit weniger als 500.000 Euro Umsatz bei einer jährlichen Haftungshöchstsumme von 200.000,-- Euro ca. 475,-- Euro zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer. Bei einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro und einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro liegt der Beitrag in der Größenordnung von 5.000,-- Euro zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer.
Selbstverständlich sind vorsätzliche Diskriminierungen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Quelle: Dirk Schart, Willi Kunzmann OHG, Telefon: 07231-424780

