ABGRENZUNG ZUM HANDWERK
Erneutes Urteil gegen den Bundesverband Reifenhandel
Das LG Hof hat die Klage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk gegen einen Reifenhandel abgewiesen, der auch Reifen wechselt, montiert und auswuchtet. Nach dem LG Itzehoe ist dies die zweite Entscheidung zu Gunsten der Reifenhändler ohne Meisterqualifikation.
Berlin, 10.04.2008. Das Gericht sieht Reifen wechseln, montieren und auswuchten als unwesentliche Tätigkeiten i. S. d. § 1 Abs. 2 HwO an. Diese Tätigkeiten sind sowohl leicht erlernbar als auch nicht prägend für das Reifenmechaniker- und Vulkaniseurhandwerk.
Der BRV hält diese Auffassung zwar für einen Ausdruck der „Ignoranz deutscher Gerichte”, dennoch hoffen wir, dass nun seine Klagelust beendet ist.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

