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HANDWERKSRECHT
Reifenmontage nur noch von Handwerksmeistern?
Ein dem Handwerk nahe stehendes Institut in München ist im Auftrag des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. zum Ergebnis gekommen, dass Reifenmontage zukünftig nur noch von Reifen- und Vulkaniseurmeistern durchgeführt werden darf. In Veröffentlichungen im Vorgriff auf das Gutachten entstand der Eindruck, dass durch dieses Gutachten eine Änderung der Rechtslage eintritt. Dieser Eindruck ist falsch!
16.08.2006. Der Verfasser des Gutachtens, Dr. Joachim Kormann, begründet seine Rechtsmeinung mit der Änderung der Handwerksordnung. Waren bisher die Erhaltung des Leistungsstandes des gesamten Handwerks und seine für die gesamte gewerbliche Wirtschaft wichtige Ausbildungsleistung die Rechtfertigungsgründe vom Bundesverfassungsgericht dafür definiert worden, dass die Handwerksordnung die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Berufsausübung einschränkt, so hat nun der Gesetzgeber neben die Ausbildungsleistung die Gefahrneigung von bestimmten Tätigkeiten gestellt. Dr. Kormann sieht in der Reifenmontage eine solche gefahrgeneigte Tätigkeit, die damit automatisch dem Meistervorbehalt unterliege. Als Konsequenz daraus hält es der Gutachter für ausgeschlossen, dass weiterhin Reifenhandelsbetriebe und Tankstellen auch künftig in unerheblichem Umfange bzw. in hilfsbetrieblicher Tätigkeit Reifen montieren.
Hiermit widerspricht Dr. Kormann der bisher geltenden Auffassung, dass es sich bei der Reifenmontage um eine so genannte unwesentliche Tätigkeit handelt, die nicht dem Meistervorbehalt unterliegt. Diese Meinung wird auch weiterhin von der IHK-Organisation vertreten. Gründe hierfür sind einmal, dass bereits im ersten Lehrjahr die Auszubildenden im Reifen- und Vulkaniseurhandwerk diese Tätigkeit lernen. Daher kann sie nicht von solch einer Schwierigkeit sein, dass sie nur von Meistern mit dreijähriger Ausbildung, beruflicher Erfahrung und Abschluss des Meisterlehrgangs ausgeübt werden kann. Zudem gibt es keinerlei empirische Erkenntnisse darüber, dass seit Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 2004 die Unfälle mit unsachgemäß montierten Reifen stark zugenommen hätten, so dass von einer stärkeren Gefahrgeneigtheit ausgegangen werden müsste. Sollte die Auffassung von Dr. Kormann zutreffen, so könnten nicht einmal die Automobilhersteller die Erstmontage an Fahrzeugen vornehmen, ohne dass dort Reifen- und Vulkaniseurmeister tätig sind.
Insofern ist die Rechtsmeinung von Dr. Kormann abzulehnen. Tankstellen und Reifenhandelsbetrieben muss es auch zukünftig gestattet sein, Reifen zu montieren, auszuwuchten und auch kleine Schäden zu beseitigen, wie das in der Vergangenheit zulässig war. Die IHKs bitten alle Betriebe, die zu diesem Komplex Fragen haben oder die aufgefordert werden, nunmehr auch Mitglied der Handwerkskammer zu werden, sich bei dem zuständigen Ansprechpartner der IHK zu melden.
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