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BANKRECHT

Bankkunde obliegt volle Beweislast

2010-04-28. Urteil des LG Heidelberg

  1. Im Rahmen eines Depotvertrages, eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit Dienstvertragscharakter, obliegt dem Schadenersatz begehrenden Auftraggeber die Beweislast nicht nur dafür, dass Aufträge weisungswidrig ausgeführt wurden, sondern auch dafür, dass (Kauf-) Aufträge ohne Weisung ausgeführt wurden.
  2. Macht ein Bankkunde als Anlageinteressent deutlich, dass er - auf eine bestimmte Anlageentscheidung - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank in Anspruch nehmen will, und beginnt die Bank die gewünschte Tätigkeit, kommt damit ein Beratungsvertrag zustande.

(LG Heidelberg, Urteil vom 30.03.2010, Az. 2 O 14/09)

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DOKUMENT-NR. 27148

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