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BANKRECHT
Bankkunde obliegt volle Beweislast
2010-04-28. Urteil des LG Heidelberg
- Im Rahmen eines Depotvertrages, eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit Dienstvertragscharakter, obliegt dem Schadenersatz begehrenden Auftraggeber die Beweislast nicht nur dafür, dass Aufträge weisungswidrig ausgeführt wurden, sondern auch dafür, dass (Kauf-) Aufträge ohne Weisung ausgeführt wurden.
- Macht ein Bankkunde als Anlageinteressent deutlich, dass er - auf eine bestimmte Anlageentscheidung - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Bank in Anspruch nehmen will, und beginnt die Bank die gewünschte Tätigkeit, kommt damit ein Beratungsvertrag zustande.
(LG Heidelberg, Urteil vom 30.03.2010, Az. 2 O 14/09)
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