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DATENKORREKTUR

Fehlerhafte Daten korrigieren lassen

Berlin, 2010-03-10. Mehr als 600 Auskunfteien und Inkassounternehmen nutzen Bonitätsdaten von Verbrauchern, Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen.

Bei den Auskünften zu Kreditgeschäften geht es um mehr, als nur um die Abwicklung von Geldgeschäften und Bürgschaften durch Banken und Sparkassen. Zu den Kreditgeschäften zählen auch Bestellungen auf Rechnung oder andere Verträge, bei denen ein Unternehmen in Vorleistung treten muss.

Wer Zweifel hat, ob die über ihn gespeicherten Daten aktuell sind, und wer wissen will, wer seine Daten nutzt, der kann mit In-Kraft-Treten der „Datenschutznovelle I” zum 1. April 2010 seine Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.

Wer bei einer Überprüfung der gespeicherten Bonitätsdaten und Scorewerte die Einträge zu beanstanden hat, kann diese auf Antrag korrigieren, ergänzen oder auch löschen lassen. Außerdem kann ein jeder über sich erfahren, ob er einen guten, mittleren oder schlechten Scorewert hat. Die Auskunftei muss auch erklären, weshalb dieser Wert so und nicht anders ausgefallen ist. Die Erteilung von Selbst- oder Eigenauskünften ist für den Antragsteller einmal pro Jahr kostenlos. Die Anfragen können auf elektronischem Weg, per Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. vertritt rund 540 Inkasso-Unternehmen, dazu zählen auch Auskunfteien. Weitere Informationen unter: http://info.inkasso.de/suchlist.nsf. Dem Verband der Handelsauskunfteien e.V. sind sieben führende Auskunfteien angeschlossen (siehe www.handelsauskunfteien.de).

Nähere Infos: Ralf E. Geiling, Itterstraße 24, 41469 Neuss, Tel.: 02137 / 929070, E-Mail: info@gms-infoservice.de.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

DOKUMENT-NR. 26671

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