Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
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URHEBERRECHT
Einigung über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V. hat sich mit den Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt.
Berlin, 19.04.2010. Demnach werden künftig 10 Cent pro Speicherstift oder -karte fällig. Dieser Betrag muss von den Anbietern entrichtet und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. Der Vertrag deckt die Jahre 2010 und 2011 ab.
Gesetzliche Grundlage für die Einigung zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften zu diesen Kopierabgaben ist das aktuelle Urheberrecht. Durch diese Abgabe wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem von Herstellern beispielsweise von Scannern, Druckern und Kopierern erhoben. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein und schütten diese nach Abzug der eigenen Vorkosten an die Urheber aus.
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

