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INSOLVENZRECHT
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Kiel, 2009-09-03. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners setzt eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht voraus.
BGH, Beschluss 08.01.2009, Az. IX ZB 73/08
Quelle: mittelstandsdepesche 08/09
Die Urteile wurden von Rechtsanwalt Michael Henn zusammengestellt.
Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
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Michael Henn / Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht
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