Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
MIETRECHT
Duldung von geschäftlichen Aktivitäten des Mieters
Kiel, 2009-09-03. Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden.
Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.
BGH, Urteil 14.07.2009, Az. VIII ZR 165/08
Quelle: mittelstandsdepesche 08/09
Die Urteile wurden von Rechtsanwalt Michael Henn zusammengestellt.
Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen
Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Michael Henn / Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll.
Theodor-Heuss-Straße 11, 70174 Stuttgart
Tel.: 0711/ 30 58 93-0, Fax: 0711/ 30 58 93-11
E-Mail: henn@drgaupp.de
www.drgaupp.de

