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Steuerrecht und Finanzpolitik - Positionen (Dokument-Nr.: 8752)
POSITIONEN
Keine internationalen Rechnungslegungsstandards für den Mittelstand
Die IHK Nordschwarzwald lehnt die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards für den Mittelstand, wie sie derzeit unter dem Begriff „IFRS for SME” auf EU-Ebene angedacht wird, entschieden ab.
Pforzheim, 16.04.2010. Im Rahmen der EU-Konsultation zu diesem Thema hat die IHK-Organisation deutlich Stellung genommen. Die IHK erwartet von der Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die anstehende Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien zu einem praxistauglichen Ergebnis führt.
Deutschland hat mit dem BilMoG, der kürzlich verabschiedeten Bilanzrechtsreform, eine weite Öffnung des Handelsrechts für IFRS bewusst vermieden. Der Einzelabschluss soll damit nach dem Handelsgesetzbuch unverändert dem Gläubigerschutz, der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung dienen. Für den Mittelstand würde die Anwendung der IFRS für kleine und mittlere Unternehmen praktisch bedeuten, einen weiteren Jahresabschluss zusätzlich zu erstellen. Die Unternehmen hätten damit nur zusätzliche Kosten, jedoch keinerlei Nutzen.
Außerdem lehnt der Rechts- und Steuerausschuss der IHK Nordschwarzwald die von der EU vorgesehene Verfahrensweise aus demokratischen Gründen ab. Die Normsetzung auf einem so wichtigen Gebiet wie der Rechnungslegung darf nicht dem International Accounting Standards Board (IASB) als privatem Standardsetzer überlassen werden, sondern ist auf den demokratisch legitimierten parlamentarischen Verfahrensweg zu geben.
(Resolution des Rechts- und Steuerausschusses der IHK Nordschwarzwald)
Wir danken der Bundessteuerberaterkammer, Berlin, Frau Regine Kreitz, Leiterin Presse und Kommunikation, für die freundliche Genehmigung zum Nachdruck ihrer Pressemitteilung.

