. .
Illustration

VERSICHERUNGSRECHT

Autoversicherung muss bei gefälschtem Kaufvertrag nicht zahlen

Richter: Leistungsfreiheit bei anschließendem Diebstahl des Fahrzeugs

Wurde schon beim Erwerb eines Pkw gemauschelt und stellt sich der damalige Kaufvertrag als gefälscht heraus, so geht der zwar gegen Diebstahl versicherte Besitzer des Fahrzeugs doch leer aus, wenn der Wagen ihm später gestohlen wird. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Az. 22 O 124/08).

Nürnberg, 2010-04-28. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, soll der betreffende Audi A 6 in Holland erworben worden sein. Entwendet wurde er fünf Jahre später vom Hof eines polnischen Feriendomizils. Bei der Überprüfung der Schadensanzeige wegen Diebstahls stellte die Autoversicherung fest, dass der mit den Unterlagen eingereichte Kaufvertrag unstreitig gefälscht ist. Der jetzt gestohlene Pkw konnte seinerzeit nicht von der aufgeführten Firma verkauft worden sein, weil diese überhaupt nicht mit Pkws aus Deutschland handelt. Daraufhin gab der vorgebliche Audikäufer zu, diesen Vertrag erst Monate nach dem Deal per Post erhalten zu haben. Er sei offenbar schon damals Opfer eines Betruges geworden.

Dieser windigen Darstellung wollten weder die Experten der Versicherung noch die Richter folgen. Das Gericht gelangte vielmehr zu der Überzeugung, der Bestohlene habe sehr wohl davon gewusst, dass der eingereichte Kaufvertrag gefälscht war. "Wäre nämlich seine Unterstellung richtig, so bleibt unverständlich, warum er nach dem stichhaltigen Vorwurf der Fälschung nicht per Klageerwiderung versucht hat, den angeblichen Verkäufer gerichtlich zur Aufklärung heranziehen zu lassen", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Auch will er das Geld für den Kauf kurz zuvor von einer Bank abgeholt haben, das als Beleg notwendige Sparbuch inzwischen aber nicht mehr auffinden können.

Somit liegt eine wesentliche Obliegenheitsverletzung gegenüber der Autoversicherung vor, die damit aus dem Schneider ist und für den geforderten Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Fahrzeugs in Höhe von 6.390,05 Euro nicht mehr aufzukommen hat.

Weitere Informationen: Deutsche Anwaltshotline AG - Pressereferat -
Am Plärrer 7, 90443 Nürnberg,
paetzold@deutsche-anwaltshotline.de
www.anwaltshotline.de

DOKUMENT-NR. 26962

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

Anfragen von Mitgliedsunternehmen beantwortet die örtlich zuständige IHK.

IHK-Merkblatt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. mehr

19.02.2010.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den IHKs oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.  mehr

Die IHK Nordschwarzwald rät in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. mehr

09.01.2012.
Am 30. Dezember 2011 wurde die Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 72, verkündet. Sie tritt am 1. November 2012 in Kraft. mehr

26.03.2012. Inhalt: Begriff der Reisekosten. Fahrtkosten. Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen. Übernachtungskosten bei Inlandsreisen. Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen. Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Reisenebenkosten. mehr

Stand: 2003-03-21. Die Zwangsvollstreckung in Arbeitslohnforderungen ist ein häufig angewandtes Mittel, betitelte Forderungen beizutreiben. Stellt doch das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen dar. mehr

Stand: 01.04.2008.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. mehr

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Merkblatt.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. mehr

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Vorschriften erläutert:

1. Allgemeines
2. Textbausteine
3. Zeugnismuster
4. Zwischenzeugnis
5. Auskunft mehr

  • SERVICE