Das Jahr 2010 hat eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung gebracht. Zum Jahreswechsel haben sich die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erstmals ein gemeinsames Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit gegeben. Es gibt auch eine neue zentrale Servicenummer.
Berlin, 12.08.2010 Ab Januar 2011 prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat. Weitere Änderungen betreffen die beitragsrechtliche Behandlung von Wertguthaben in der Unfallversicherung.
Gemeinsames Erscheinungsbild
Mit Jahresbeginn 2010 änderte sich das Erscheinungsbild der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verwenden ein gemeinsames Design in ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Zentrales Element ist ein einheitliches Logo, welches das bisherige Signet der Berufsgenossenschaften mit dem Blau der Unfallkassen kombiniert. "Dies ist ein Meilenstein hin zu einer einheitlichen Außendarstellung der gesetzlichen Unfallversicherung", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Wir erhöhen damit die Sichtbarkeit und Wiedererkennung der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, diesen Zweig der Sozialversicherung und seine Leistungen insgesamt bekannter zu machen." Noch wüssten zu wenige Menschen über die Absicherung gegen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten Bescheid (siehe 'Externe Links').
Übergang der Betriebsprüfungen
Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers im zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz prüft ab 2010 die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.
Beiträge auf Wertguthaben
Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben beachten. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines Sabbaticals zu entnehmen. Einige Berufsgenossenschaften erheben Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben. Nunmehr müssen Beiträge auf Wertguthaben einheitlich in der gesamten Unfallversicherung dann gezahlt werden, wenn sie entstehen. Arbeitgeber mit einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung sollten die entsprechenden Hinweise ihrer Berufsgenossenschaft - auch zum Umgang mit bereits bestehenden Wertguthaben - beachten.
Neue gemeinsame Infoline
Ab dem 04.01.2010 gibt es eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung eingerichtet: Unter Tel. 0800 60 50 40 4 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer, Existenzgründer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden sie auch weiter vermittelt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Meldeformular
Für Unternehmen wie für Existenzgründer bietet die DGUV ein Meldeformular zum Download an, mit welchem die Meldepflicht nach § 192 Abs. 1 SGB leicht erledigt werden kann (siehe 'Externe Links').
Pressemitteilung der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin
Weitere Informationen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin
Pressestelle Stefan Boltz
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