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VERSICHERUNGSRECHT

IT-Freiberufler: Immer mehr Auftraggeber fordern Nachweis einer IT-Haftpflicht

Je passgenauer die IT-Haftpflicht- oder Betriebshaftpflicht, desto höher die Chance auf einen Projekteinsatz

München, März 2010. Ohne IT-Haftpflicht kein Projektauftrag: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der IT-Freiberufler mussten im Jahr 2009 als Voraussetzung für einen Projektvertrag bereits eine IT-Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen. Der Anteil der von Auftraggebern geforderten Versicherungsnachweise ist im Vergleich zum Jahr 2004 (30 Prozent) um 20 Prozent gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage unter 562 IT-Selbstständigen und Projektanbietern:

Während die Hälfte der Auftraggeber davon ausgeht, dass mindestens 75 Prozent der Freelancer eine IT-Haftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung besitzen, geben nur ein Drittel der IT-Freiberufler an, eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben.

Über zwei Drittel (68 Prozent) der befragten Projektanbieter sagen aus, bei Bedarf oder sogar immer von ihrem IT-Dienstleister eine entsprechende Versicherung zu verlangen. Speziell größere Unternehmen, die Freiberufler in sensiblen Projekten mit hohem Schadenpotential einsetzen, fordern verstärkt eine entsprechende Haftpflicht zur Absicherung von IT-Risiken.

Höhere Deckungssummen gefordert
Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Monate hatte weiteren Einfluss auf die von Auftraggebern geforderten Deckungssummen. "Wenn weniger Projekte angeboten werden, werden die Ansprüche an den IT-Dienstleister immer höher. Das bedeutet einerseits eine härtere Wettbewerbssituation im Rahmen der Auftragsvergabe, zugleich aber auch eine deutliche Verschärfung der Haftungssituation", so Erich Hartmann, Rechtsanwalt und Underwriting Manager des Spezialversicherers HISCOX. Er stellt aktuell fest, dass die Schadenmeldungen in Relation zur Anzahl der bei der HISCOX bestehenden IT-Haftpflicht-Verträge zunehmen und deutlich höhere Schadensummen geltend gemacht werden.

Versicherung als Wettbewerbsvorteil
Die Notwendigkeit einer IT-Haftpflichtversicherung wird unter den selbstständigen IT-Experten in Kommentaren und Forenbeiträgen auf www.gulp.de häufig scharf diskutiert. "Wie bei jeder Versicherung bleibt es dem Einzelnen überlassen, ob er in die Absicherung des persönlichen Risikos investieren will. Kommt es hier jedoch zu einem Schadenfall, haftet der Freiberufler in der Regel mit dem gesamten Privatvermögen, und zwar dem jetzigen und dem zukünftigen. Das gefährdet ohne Zweifel die Existenz", fasst Stefan Symanek, Marketingleiter von GULP, zusammen. Hinzu komme die aktuelle Entwicklung, die viele Freiberufler verständlicherweise kritisch sehen: "Je besser der Versicherungsschutz des Freelancers die speziellen Anforderungen des Projekts adressiert, desto mehr gilt er bei vergleichbarer Qualifikation als Wettbewerbsvorteil für den Kandidaten", so Symanek weiter.

Versicherungsvergleich zur Orientierung
Noch gibt es im Versicherungsmarkt keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs einer IT-Haftpflichtversicherung und keine klare Abgrenzung zu verwandten Vertragsarten wie der Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- sowie Bürohaftpflichtversicherung.

Einen detaillierten Marktüberblick zu aktuellen Anbietern und Deckungskonzepten für IT-Haftpflicht und IT-Betriebshaftpflicht gibt der Versicherungsvergleich auf www.exali.de Der Vergleich des Versicherungsportals für IT-Experten und IT-Dienstleister basiert auf einer regelmäßig aktualisierten Musterausschreibung, die modellhaft dem Anforderungsprofil eines IT-Experten bzw. eines IT-Unternehmens entspricht.

Die Zusammenarbeit der exali GmbH mit GULP als Sprachrohr und Interessensvertretung von mehr als 70.000 IT-Freiberuflern ermöglicht es, entscheidenden Einfluss auf die marktkonforme Ausgestaltung der IT-Haftpflichtversicherung gegenüber den Versicherern zu nehmen: Bereits im Jahr 2004 hat GULP den ersten gemeinsamen Sondertarif sowie erweiterte Bedingungen zur IT-Haftpflicht speziell für IT-Selbstständige verhandelt und diese als erste Plattform vom Antrag bis zur Police komplett online umgesetzt. Aktuell nutzen mehr als 1.500 IT-Selbstständige die Vorteile der über GULP angebotenen Versicherung.

Auch auf die aktuelle Nachfrage nach höheren Deckungssummen hat GULP mit einem weiteren exklusiven und vergünstigten Tarif prompt reagiert. Insgesamt haben IT-Freelancer die Auswahl zwischen fünf Deckungskonzepten. Alle Tarife sind für GULP Member - im Vergleich zum direkten Abschluss beim Versicherer - deutlich vergünstigt.

Weitere Informationen.
GULP Information Services GmbH Stefan Symanek
Ridlerstraße 37, 80339 München
Tel.: +49 (0)89 500 316 – 501
E-Mail: stefan.symanek@gulp.de
www.gulp.de

DOKUMENT-NR. 26663

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