Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de
VERSICHERUNGSRECHT
Unklarheiten bei der Künstlersozialabgabe müssen beseitigt werden!
DIHK-Rechtsexpertin in der "Saarbrücker Zeitung"
Berlin, 2010-08-18. Die Künstlersozialabgabe bleibt problematisch. Neben den Bürokratielasten kritisiert Hildegard Reppelmund, Expertin für Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), systematische und handwerkliche Fehler.
Wenn Unternehmen selbstständige Künstler engagieren, müssen sie 3,9 Prozent der gezahlten Entgelte als "Künstlersozialabgabe" abführen. Aber viele Firmen wissen nach wie vor nichts von der Beitragspflicht und sind überrascht, wenn die Künstlersozialkasse (KSK) Abgaben fordert.
Das gilt besonders seit einer Gesetzesnovelle von 2007: Seitdem überprüft die Deutsche Rentenversicherung die Zahlung der Sozialabgabe – und das intensiver als die KSK. "Die veränderte Prüfpraxis bringt nun die Probleme ans Tageslicht und führt gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu praktischen und bürokratischen Schwierigkeiten", sagte Hildegard Reppelmund der "Saarbrücker Zeitung".
So mancher Betrieb erführe erst dann, dass er die Künstlersozialabgabe leisten müsse, so die DIHK-Fachfrau. Und: "Viele Firmen sehen auch nicht ein, für etwas zu zahlen, von dem keiner der beiden Beteiligten etwas hat." Denn ob der Künstler selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht, ist für die Zahlung unerheblich.
Darüber hinaus birgt die Künstlersozialabgabe erhebliche Rechtsunsicherheit. "Der Künstlerbegriff wird von der Künstlersozialkasse so weit ausgelegt, dass völlig unklar ist, wer tatsächlich umfasst ist", beklagte Reppelmund. Abgabepflichtig sind etwa auch die Gestaltung eines Werbe-Flyers, das Schreiben eines Werbetextes, die Gestaltung eines Internetauftritts oder eines Geschäftsberichts.
Den Vorwurf, dass die Industrie- und Handelskammern die Unternehmen nicht ausreichend für die KSK sensibilisiert hätten, sieht die Rechtsexpertin in keiner Weise gerechtfertigt. "Ohne die Informationen durch IHK und DIHK wären viele Unternehmen immer noch uninformiert", so Reppelmund. Dass für die Betriebe dennoch vieles wegen des unklaren Künstlerbegriffs unklar bleibe, liege nicht an den Kammern, "sondern an dem aus unserer Sicht schlechten Gesetz".
"Saarbrücker Zeitung" vom 18. August 2010,
www-saarbruecker-zeitung.de
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

