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VERSICHERUNGSRECHT

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Wichtige Änderungen für Selbstständige
Kein Auslaufen der freiwilligen Pflichtversicherung, jedoch erhöhte Beiträge ab 2011

Selbstständige, Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte können über das Jahr 2010 hinaus durch Antrag diese Versicherungsmöglichkeit nutzen, jedoch ist die Entfristung mit Beitragserhöhungen verbunden.

Bis Ende 2010 gilt weiterhin die Beitragsbemessungsgrundlage von 25% der monatlichen Bezugsgröße. Ab 2011 steigt diese auf 50 % der monatlichen Bezugsgröße und erhöht sich ab 2012 bis hin zur vollen monatlichen Bezugsgröße, die zurzeit bei 2.555 Euro in den alten und 2.177 Euro in den neuen Bundesländer liegt. Abweichend hierzu gilt für Selbstständige im ersten Jahr ihrer Tätigkeit 50% der monatlichen Bezugsgröße. Der Beitragssatz beträgt ab 2011 3 %.

Der Antrag muss spätestens einen Monat (ab 2011 innerhalb von drei Monaten) nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Ab 2011 wird eine neue Kündigungsfrist eingeführt. Danach kann ein Versicherungsverhältnis, welches fünf Jahre bestand, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht steht den bereits vor 2011 Versicherten zu, diese können bis zum 31. März 2011 ihre bestehende Versicherung rückwirkend zum 31.12.2010 kündigen.

DOKUMENT-NR. 71490

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