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RECHT UND FAIR PLAY

Aktualisierte Merkblätter für den Lebensmittel-Hygiene-Bereich

Aktualisierte Merkblätter für den Lebensmittel-Hygiene-Bereich

Berlin, 2007-10-05. Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen EU-Verordnungen über Lebensmittelhygiene muss jeder Lebensmittelunternehmer nun durch Dokumente und Aufzeichnungen das betriebliche HACCP-Konzept nachweisen können. Das HACCP-Konzept bedeutet eine von den Lebensmittelbetrieben durchzuführende Eigenkontrolle und damit eine Deregulierung. Es sieht ein vorbeugendes System vor, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll. Erforderlich sind eine Gefährdungsanalyse und das Ermitteln kritischer Kontrollpunkte. Die IHK Köln hat zu diesem umfassenden Thema ein Merkblatt erstellt, das nun aktualisiert wurde.

Alle Mitarbeiter, die in Berührung mit Lebensmitteln kommen (u. a. Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal), müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden. Es wird zwischen zwei Schulungen unterschieden. Zum einen die Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und zum anderen die Belehrung gem. § 42 Infektionsschutzgesetz (IFSG). Das Merkblatt Pflichtschulungen für Mitarbeiter im Gastgewerbe erläutert diese beiden Schulungen und ist ebenfalls überarbeitet worden.

 
 

DOKUMENT-NR. 18436

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