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RECHT UND FAIR PLAY

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FAIR PLAY Nützliche Links

DOKUMENT-NR. 818

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Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Service-Center
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Deutschland
Telefon : + 49 7231 201 0
Telefax : + 49 7231 201 158
E-Mail : service@pforzheim.ihk.de

  • TOP 10 MEISTGELESEN

Informationen zum Antragsverfahren zur Bestellung und Vereidigung, Sachverständigensuche, Fachgremium Edelsteine und Schmuck, Merkblätter, Gebühren. mehr

Nützliche Websites zum Thema "Fair Play" mehr

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten mehr

27.04.2011
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für Streitigkeiten aus jedem bei der IHK Nordschwarzwald bestehenden und registrierten Ausbildungsvertrag. mehr

Warnungen vor betrügerischen „Maschen“, Informationen zur beruflichen Rehabilitation, Infos zu Schiedsvereinbarungen, Kow-how-Schutz und vieles mehr. mehr

Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (früher Antidiskriminierungsgesetz genannt) beschlossen. Das Gesetz hat wesentliche Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts, allerdings ist auch mit Eingriffen in das allgemeine Zivilrecht im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen und Vermietungen zu rechnen. mehr

Informationen.

Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer kontrollieren und bekämpfen. Im engeren Sinne bezeichnet Kartellrecht auch das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) und die damit sachlich zusammenhängenden Bestimmungen. mehr

01.01.2011 - Die IHK Nordschwarzwald führt bundesweit (abwechselnd im halbjährlichen Rythmus mit der IHK Koblenz, Geschäftsstelle Idar-Oberstein) Überprüfungen der überdurchschnittlichen Fachkenntnissen von Bewerbern im Fachbereich Diamanten, Edelsteine, Juwelen und Schmuck auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige durch. mehr

2009-11-04.
Selbstverständlich besteht keinerlei Anspruch eines selbsternannten rechnungsstellenden Bundesverbandes auf Zahlung. Die Kammer warnt davor, den Betrag zu zahlen, da erfahrungsgemäß die Rückforderung daran scheitern dürfte, dass kein Verantwortlicher festzustellen ist. mehr

29.12.2010.
Bislang ist die Altersgruppenbildung im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen durch das Bundesarbeitsgericht für grundsätzlich zulässig erklärt worden, wenn hinreichend zur Rechtfertigung vorgetragen wurde. mehr